Das bringt die GmbH light in Österreich

von Insolution Team

GmbH light Oesterreich

Die GmbH light ist mit 1. Juli 2013 in Kraft getreten. Die Gründung wird billiger, der laufende Betrieb nicht. Und die Haftungssituation kann für Gesellschafter in manchen Fällen sogar schlechter werden.

Die wichtigsten Änderungen gleich zu Beginn: Das notwendige Mindeststammkapital beträgt bei Neugründungen nach dem 30. Juni statt bisher 35.000 €nur noch 10.000 €. Davon ist nach wie vor die Hälfte in Form von Geldmitteln in das Unternehmen einzuzahlen. Die zweite Hälfte kann- muss aber nicht -weiterhin als Sachmittel (z.B. Fahrzeuge, etc.) ins Unternehmen eingebracht werden. Das heißt, während bisher 17.500 €an Geldkapital aufzubringen waren, sind nur noch 5000 €notwendig. Diese Mittel konnten aber ohnehin nach der Eintragung der GmbH für den laufenden Betrieb genutzt werden, daran ändert sich nichts.

Außerdem sinken je nach Gesellschaftsvertrag und Stammkapital die am Mindeststammkapital bemessenen Notariatskosten bei der Gründung von derzeit ca. 1100 €auf ca. 600 €.

Erfüllt der dem Notar vorgelegte Vertrag die gesetzlichen Inhaltserfordernisse und wird die GmbH durch eine natürliche Person errichtet, welche die Voraussetzungen des Neugründungs-Förderungsgesetzes erfüllt, sinken die Kosten nochmals. Außerdem entfällt die Kundmachungspflicht in der "Wiener Zeitung", was ca. 150 €einspart.

Änderungen im laufenden Betrieb. Schon bislang musste vom Geschäftsführer eine außerordentliche Generalversammlung einberufen werden, wenn die Hälfte des Stammkapitals auf Basis der Buchhaltung verloren gegangen ist. Ab 1. Juli 2013 muss dies auch geschehen, wenn die -jeweils aus der Bilanz errechnete -Eigenmittelquote (§23 URG) unter acht Prozent sinkt und die fiktive Schuldentilgungsdauer (§24 URG) mehr als 15 Jahre beträgt (s. unten). Die Beschlüsse dieser außertourlichen GV müssen dem Firmenbuchgericht mitgeteilt werden. Achtung: Darüber hinaus sind ab sofort auch Mehrheitsgesellschafter (>50 Prozent) verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, sofern dies notwendig ist und kein organschaftlicher Vertreter (Geschäftsführer) vorhanden ist (§69 Insolvenzordnung). Für bereits bestehende GmbHs ist eine Kapitalherabsetzung auf mindestens 10.000 €möglich.

Das Verfahren ist relativ aufwendig, da es eines Gesellschafterbeschlusses auf Abänderung des Gesellschaftsvertrages, einer Eintragung beim Firmenbuchgericht sowie einer Verständigung (sog. "Aufgebotsverfahren") der Gläubiger und auf deren Wunsch einer Auszahlung bzw. Besicherung ihrer Forderungen bedarf. In Fällen mit wenigen Gläubigern bzw. Gläubigerforderungen ist die Herabsetzung aber überlegenswert, wenn dadurch die Substanz des Unternehmens nicht gefährdet wird-zumal diese "Ausschüttung" steuerfrei ist.

Weiters sinkt die Mindestkörperschaftsteuer (kurz Mindest-KöSt), die mit fünf Prozent des Mindeststammkapitals festgesetzt ist, von derzeit 1750 €auf 500 €pro Jahr. Für bestehende GmbHs wirkt diese Änderung aber erst ab 1. Jänner 2014. Das haftende Vermögen der GmbH gegenüber Dritten ist bei geringerem Stammkapital natürlich entsprechend geringer.

Das bleibt gleich. Die Körperschaftsteuer beträgt weiterhin 25 Prozent des Gewinns, in früheren Jahren gezahlte Mindestkörperschaftsteuern können gegengerechnet werden. Das bedeutet, in einem normalen Jahr mit mehr als 7000 €Gewinn vor Steuer bleibt die Steuerbelastung gleich.

Darunter gibt es eine teilweise Entlastung bei der Mindestkörperschaftsteuer, die aber in der Praxis nur einen Stundungseffekt hat, zumindest wenn irgendwann die Gewinnphase erreicht wird.

Somit ergibt sich aus steuerlicher Sicht im Falle einer beabsichtigten Vollausschüttung der Gewinne an die Gesellschafter weiterhin erst ab 156.000 €Gewinn vor Steuer ein steuerlicher Vorteil bei der GmbH gegenüber einem Einzelunternehmen. Die Haftungssumme der GmbH ist zwar geringer, die Geschäftsführerhaftung ist hiervon aber nicht berührt. In der Kombination Gesellschafter-Geschäftsführer kommt es nicht immer zur vermuteten Haftungsbegrenzung auf das Stammkapital. Denn der Geschäftsführer haftet -je nach Verschuldensgrad -auch mit seinem Privatvermögen, beispielsweise bei nicht rechtzeitiger Anmeldung einer Insolvenz.

Weiterhin besteht bei der GmbH -ungeachtet der Umsatzhöhe -immer die Pflicht zur Gewinnermittlung mittels Betriebsvermögensvergleich, also eine doppelte Buchhaltung zu führen. Im Gegensatz dazu können Einzelunternehmer und auch Personengesellschaften (OG, KG), bis zu einem Jahresumsatz von 700.000 bzw. einer Million €ihren Gewinn via Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln. Die doppelte Buchhaltung ist etwas aufwendiger und kostenintensiver, hat jedoch den Vorteil, die wesentlich besseren Informationen über das eigene Unternehmen zu liefern. Tipp: Auch Einzelunternehmer können jederzeit freiwillig eine doppelte Buchhaltung machen.

GmbH zur Kredittilgung. Was häufig übersehen wird, ist die wesentlich bessere Eignung der GmbH zur Kredittilgung. Während beim Einzelunternehmer nur mit voll versteuertem Gewinn (bis zu 50 Prozent Einkommensteuer) der Kredit zurückgezahlt werden kann, ist die GmbH in der Lage, mit Gewinnen, bei denen nur die 25-prozentige KöSt abgezogen wird, ihre Kredite zurückzuzahlen.

In Unternehmungen mit großem Investitionsbedarf rechnet sich die GmbH oft schon bei weniger als 156.000 €Gewinn, wenn eben nicht der ganze Gewinn ausgeschüttet wird. Fazit: Wer längerfristig plant, sollte nicht nur auf die kurzfristigen Verbilligungen achten. Die Frage GmbH oder Einzelunternehmen hängt eben nicht nur von den- jetzt billiger gewordenen -Gründungskosten ab.

KURZ ERKLÄRT

Eigenmittelquote. Die Quote wird berechnet aus Eigenkapital plus unversteuerte Rücklagen dividiert durch Gesamtkapital minus Anzahlungen auf Vorräte

Fiktive Schuldentilgungsdauer. Schulden gemäß §24 URG (im Wesentlichen Rückstellungen plus Verbindlichkeiten minus liquide und leicht verkaufbare Mittel) dividiert durch Mittelüberschuss aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gemäß §24 URG.

Der Autor ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der Siart +Team Treuhand GmbH in Wien.
Quelle: wirtschaftsblatt.at

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