EU-weites Fragerecht für Aktionäre sicher

von Insolution Team

Aktionäre dürfen künftig bei Hauptversammlungen grenzüberschreitend nach einheitlichen Standards Fragen stellen. Dies ist so gut wie sicher, nachdem der Rechtsausschuss des Europaparlaments am Dienstag in Brüssel dem Entwurf einer EU-Aktionärsrichtlinie zugestimmt hat.

HB BRÜSSEL. „Die Fragen müssen allerdings in direktem Zusammenhang mit den Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung stehen“, sagt der rechtspolitische Sprecher der konservativen EVP-Fraktion, Klaus-Heiner Lehne. Die Verabschiedung durch das Plenum des Parlaments gilt nur noch als Formsache. Auch die EU-Mitgliedstaaten hatten bereits zugestimmt.

Neben dem Fragerecht gilt die Stimmrechtsvertretung als Kern einer grenzüberschreitenden Ausübung von Aktionärsrechten. Die Mitgliedstaaten sollen nun alle gesetzlichen und unternehmerischen Hürden abschaffen, welche die Ernennung von landesfremden Stimmrechtsvertretern beschränkt. „Für jedes gehaltene Depot muss ein Stimmrechtsvertreter zugelassen werden können“, sagte der CDU-Europaabgeordnete Lehne.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßte die Einigung auf das Gesetzgebungsprojekt. „Die Richtlinie ist ein akzeptabler Kompromiss. Alle 27 Mitgliedstaaten müssen nun uneingeschränkt Stimmrechtsvertretungen zulassen“, sagte der BDI-Experte für Gesellschaftsrecht, Matthias Schmidt-Gerdts. Dies leiste einen Beitrag zur Erhöhung der Präsenz auf Hauptversammlungen.
Quelle: Handelsblatt

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte addieren Sie 9 und 6.