GmbH-Insolvenzverfahren ohne Geschäftsführer nicht korrekt

von Insolution Team

„Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt“ – kein Geschäftsführer liest das gerne über das Ende seiner Firma in den Veröffentlichungen des Handelsregisters. Besser ist es, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird und alle Beteiligten eine gemeinsame Lösung finden oder sogar eine Sanierung eingeleitet werden kann.

Lehnt das Registergericht vorschnell die Eröffnung des Insolvenz­verfahrens ab, können Sie das überprüfen lassen. Ist zum Beispiel zu diesem Zeitpunkt kein ordentlicher Geschäftsführer für die GmbH bestellt, muss das Insolvenzgericht auf Antrag nochmals prüfen, ob das Verfahren korrekt abgewickelt wurde. Gegebenenfalls muss das Insolvenzverfahren dann doch ordnungsgemäß eröffnet werden – und Sie haben die Gelegenheit, die Rufschädigung in Grenzen zu halten
Quelle: (BGH-Urteil vom 7.12.2006; Az: IX ZB 257/05).

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