GmbH light und andere Schildbürgerstreiche

von Insolution Team

GmbH light in Oesterreich

Die Herabsetzung des GmbH-Stammkapitals fördert keine Neugründungen. Wichtige andere Maßnahmen zur Stärkung des Standortes sind unterblieben. 

Seit 1. Juli kostet die GmbH-Gründung 5000 statt 17.500 Euro Mindesteinzahlung. "Allein im August wurden um 72 Prozent mehr neue GmbHs gegründet als im August 2012", freuten sich vor kurzem ­Justizministerin Beatrix Karl und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. Und: "Mehr Unternehmensgründungen bringen mehr Arbeitsplätze durch neue GmbHs."

Doch die Ernüchterung ließ nur kurz auf sich warten. Laut Kreditschutzverband (KSV) werden ­viele der Billig-GmbHs von bereits bestehenden Unternehmen gegründet, sind also keine Start-ups. Die KSV-Zahlen belegen zusätzlich, dass die höheren Neugründungszahlen im August bloß auf einem Rückstau beruhen, weil vor Inkrafttreten der Novelle weniger GmbHs gegründet wurden als 2012. In den ersten acht Monaten 2013 gab es nur 107 neue GmbHs mehr als im Vorjahreszeitraum. Aber auch dieses mickrige Plus von zwei Prozent ist nur ein Mehr an GmbHs, nicht ein Mehr an Unternehmensneugründungen.

Im selben Zeitraum ist die Zahl der neu protokollierten Einzelunternehmen und Personengesellschaften nämlich um 311 zurückgegangen. Wer vor der Novelle eine Unternehmensidee hatte, legte nicht deswegen die Hände in den Schoß, weil ihm 17.500 Euro Startkapital fehlten. Vielmehr gründete er ein Personenunternehmen und übernahm die persönliche Haftung. Wie von den Kritikern prognostiziert, wurden durch die GmbH light nicht Neugründungen gefördert, sondern der Ausschluss der persönlichen Haftung bei kapitalschwachen Unternehmen, die auch ohne Novelle gegründet worden wären.

Wirklich gefördert haben Mitterlehner und Christoph Leitl die Wirtschaftskammer: Die Umlagen sind bei GmbHs mindestens doppelt so hoch wie bei Einzelunternehmen.  Anders als Notargebühren und Mindest-Köst wurden sie für die Billig-GmbHs nicht gesenkt.

Nachteile sind eingetreten

Hat die Novelle entgegen den Jubelmeldungen nichts an den rückläufigen Gründungszahlen geändert, sind die im Begutachtungsverfahren vorausgesagten Nach­teile postwendend eingetreten. Zu Recht ruft der KSV zu verstärkter Wachsamkeit bei Geschäften mit einer GmbH auf: "Wo so wenig ­Kapital eingebracht wird, können Gläubiger ihre Rechte noch schwieriger durchsetzen, wenn ihr Schuldner zahlungsunfähig wird."

Die Novelle beschädigt den Ruf der bestehenden GmbHs, die alle über ein Mindeststammkapital von 35.000 Euro bzw. eine Einzahlung von 17.500 Euro verfügen. Ohne Blick ins Firmenbuch kann zwischen "seriösen" Alt-GmbHs und den neuen Billig-GmbHs nicht unterschieden werden. Bald wird sich auch zeigen, wie rasch die Billig-GmbHs in Konkurs gehen, wie viele für Sozialversicherungsbetrug missbraucht werden und ob die befürchtete "Entkapitalisierungswelle" bei Alt-GmbHs eintritt. Rund ein Drittel der mit 120.000 GmbHs häufigsten Gesellschaftsform verfügen über das Mindestkapital von 35.000 Euro und könnten dieses jetzt durch eine steuerfreie Kapitalauszahlung auf 10.000 Euro reduzieren.

Hohe Steuerrisiken

Sinnvolle Maßnahmen zur Standortförderung unterbleiben hingegen. Im hochkomplexen Steuerrecht, das vor allem internationalen ­Neugründern hohe Steuerrisiken auflastet, fehlt noch immer ein genereller Anspruch auf verbind­liche Finanzamtsauskünfte ("tax ruling"). Und trotz einer Steuerquote, die mit 44,6 Prozent höher als in allen Nachbarländern ist, droht die SPÖ mit neuen Steuern. Dabei unterliegt sie dem Irrtum, dass Vermögensteuern im Standortwettbewerb irrelevant sind. Demgegenüber schauen Investoren auch auf die Personensteuern der Manager: Im internationalen Rekrutierungswettbewerb zählen nur die Einkünfte nach Steuern.

Neben der Steuerbelastung schneidet Österreich in Standortrankings vor allem bei bürokratischen Hürden negativ ab. Doch Konkurrenzschutz für Kammermitglieder steht der Senkung
von Gewerbevoraussetzungen entgegen. Eher findet das Gegenteil statt, so etwa mit der „Lex Dayli“: Zur Durchsetzung der einzigartigen Ladenschlusszeiten untersagten Wirtschaftskammer und ÖGB im Sozialpartnerschulterschluss mit einem Nacht-und-Nebel­-Gesetz die Sonntagsöffnung des Drogeriehandels mit Gastrobetrieb – laut Geschäftsleitung eine Ursache für die Arbeitsplatzvernichtung durch den Dayli-Konkurs.
Quelle: DER STANDARD, 25.9.2013

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