12.03.2009 14:10
Der Vorschlag für die SPE (Societas Privata
Europaea) ist auf die Bedürfnisse von in Mitgliedstaaten agierende KMU
zugeschnitten und liefert den Unternehmern dafür bald einfache und
flexible Gesellschaftsrechtsvorschriften und Gründungsmöglichkeiten.
Solvenzbescheinigung oder 8000 EUR Stammkapital
Kostengünstig soll es auch sein: Auf Stammkapital bei Gründung der SPE
wird verzichtet, es kann mit einem Euro gegründet werden. Das
EU-Parlament hat allerdings beschlossen, dass dies nur gilt, sofern das
Leitungsorgan eine Solvenzbescheinigung unterzeichnet, anderenfalls muss
das Kapital der SPE mindestens 8.000 EUR betragen.
Vorteile der Europa-GmbH
Diese Unternehmensform richtet sich vor allem an mittelständische
Unternehmen und soll als zusätzliche Option neben bestehenden nationalen
Unternehmensformen wie GmbH und Limited stehen. Ziel ist die
unbürokratische und schnelle Neugründung von Tochtergesellschaften mit
europaweit geltenden Rechtsnormen. Bislang müssen die Unternehmen in
jedem EU-Mitgliedsstaat, in welchem sie tätig werden wollen, ein
Tochterunternehmen mit jeweils unterschiedlichen Rechtsformen gründen.
Grenzüberschreitender Bezug
Die Gesellschaft muss aber einen grenzüberschreitenden Bezug haben.
Ausreichend soll hier ein Hinweis im Gesellschaftsgegenstand oder eine
Trennung von Sitz- und Hauptverwaltungsland sein.
Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer
Für die Arbeitnehmermitbestimmung gilt das Recht des Mitgliedstaats, in
dem die SPE ihren Sitz hat („Herkunftsmitgliedstaat“). Sehen die
Rechtsvorschriften des Herkunftsmitgliedstaats Mitbestimmungsrechte vor,
hat die gesamte Belegschaft der SPE das Recht, einen Teil der
Mitglieder des Verwaltungs- oder des Aufsichtsorgans der SPE zu wählen
oder zu bestellen oder deren Bestellung zu empfehlen oder abzulehnen.
Eine SPE darf nicht zur Umgehung der Mitbestimmungsrechte der
Arbeitnehmer missbraucht werden.
Das Votum der 578 Abgeordneten: Es stimmten mit Ja, 72 mit Nein, 25
Abgeordnete enthielten sich.Nun müssen sich noch die EU-Regierungen mit
dem Vorschlag befassen, bevor er Mitte 2010 umgesetzt werden kann.
Quelle: Haufe Online-Redaktion
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