25.09.2009 17:48
Das Companies House hat zum 1.2.2009 die Strafen für die verspätete Abgabe von Accounts drastisch erhöht. Die aktuelle Tabelle finden nachfolgend.
Ziel ist es dabei die Pünktlichkeit der Abgabe zu
verbessern, da viele Accounts erst mit wesentlicher Verspätung
eingereicht werden um Mitbewerbern nicht so schnell Einblick in die
eigenen Zahlen geben zu müssen. Allerdings wurden nicht nur die
Strafsätze an sich erhöht.
Wer zwei Jahre hintereinander die Accounts verspätet einreicht zahlt
automatisch die doppelte Strafe. Geben Sie die Accounts also z.B. zwei
Tage zu spät ab, so kostet das nach der neuen Tabelle 150 Pfund.
Passiert das gleiche im Folgejahr wieder sind es automatisch 300 Pfund.
Wir können also nur raten, die Accounts möglichst schon ein bis zwei
Monate eher einzureichen, da viele Einreicher dies am oder in den
letzten Tagen der Frist tun. Dann sind die Server des Registers oft so
überlastet, dass Sie die Dokumente digital nicht mehr rechtzeitig
einreichen können und so eine Strafe fällig wird.
Denn die Strafe wird ab der ersten Minute der Fristüberschreitung
fällig. Da gibt es keine Schonfrist und keinerlei
Ausreden/Entschuldigungen. Zu spät ist zu spät! Hier also nun der
Überblick über die Änderungen, die bisherigen Penalties in Klammern:
Verspätungsdauer / Limited / PLC
Nicht mehr als 1 Monat / 150 GBP (100) / 750 GBP (500)
1 bis unter 3 Monate / 375 GBP (250) / 1500 GBP (1000)
3 bis unter 6 Monate / 750 GBP (500) / 3000 GBP (2000)
Mehr als 6 Monate / 1500 GBP (1000) / 7500 GBP (5000)
Anbei können Sie das Schreiben von Companiershouse in englisch
Downloaden.
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