Rechtsformen - Das richtige Gerüst für Ihr Unternehmen

von Insolution Team

"Ich kann die Ltd. nur empfehlen" Zwei Existenzgründer berichten über ihre Erfahrungen mit der neuen Rechtsform

Mittelstanddirekt 15.02.2005 Mirco Burisic ist Geschäftsführer des Münchener Bauunternehmens "A Plus Bau". Vor gut einem Jahr hat er sein Unternehmen gegründet – als Ltd. Sein Geschäft mit dem Innenausbau läuft gut. Sechs Mitarbeiter beschäftigt er derzeit.

"Ich habe noch nie zu hören bekommen, dass ich wegen meiner Unternehmensform für einen Auftrag abgelehnt worden wäre", sagt er und wischt damit den häufig geäußerten Einwand vom Tisch, die Kunden hätten kein Vertrauen in die Rechtsform der Ltd.

Und er ergänzt: "Für die Bauherren ist bei der Vergabe der Aufträge entscheidend, welche Referenzen man als Unternehmer vorweisen kann. Da macht es keinen Unterschied, ob man sich als GmbH oder als Limited bewirbt."

Auch die Limited haftet mit ihrem Vermögen
"Ein Grund für die Ablehnung könnte höchstens sein, dass ein Auftraggeber glaubt, ich unterliege anderen Haftungsbedingungen als eine GmbH. Aber ich hafte genauso wie der GmbH-Geschäftsführer, der 25.000 Euro Grundkapital einzahlt", stellt der Bauunternehmer klar. "Schließlich kauft die GmbH von dem Geld genauso Material und Autos wie ich es getan habe. Und mit diesem Vermögen haftet die Ltd. genauso wie die GmbH."

Steuererklärung auf Englisch
Wichtiger Kritikpunkt vieler Limited-Gegner sind die angeblich hohen laufenden Kosten für steuerliche und anwaltliche Beratung und für die Buchhaltung nach deutschem und britischen Recht.

Doch Mirco Burisic hat diese Erfahrung bisher noch nicht gemacht: "Die Steuererklärung ist für mich nicht komplizierter als die Steuererklärung für eine GmbH: Einnahmen, Ausgaben, Bilanz – das machen wir alles mit unserem deutschen Steuerberater. Einzige Besonderheit: Auch die englischen Behörden benötigen eine Steuererklärung, weil wir die Ltd. dort angemeldet haben."

Finanzverwaltung Hannover Nord bearbeitet deutsche Ltd-Steuererklärungen
Auch Immobilienmakler Wolfgang Schrader kann einen höheren bürokratischen Aufwand bei der Steuererklärung nicht bestätigen. Seine "Berliner Immobilienservice Ltd." ist bereits knapp vier Jahre am Markt.

Wie alle deutschen Limited-Gesellschaften reicht Schrader seine Steuererklärungen bei der Finanzverwaltung Hannover Nord ein.

"Ich muss keine englische Steuererklärung abgeben. Für die Steuer sind die deutschen Behörden zuständig. Ich schicke meine Bilanz an das Finanzamt in Hannover."

Schrader weiß: "Das englische Handelsregister beschäftigt Mitarbeiter, die auch die deutschen Bilanzen lesen können. Aber die Behörde in England interessiert vor allem, ob meine Ltd. noch am Markt ist. Das muss ich jährlich melden. Wird die Ltd. nicht jedes Jahr bestätigt, löscht das Handelsregister die Firma."

Für die Meldung muss Schrader jährlich einen ausgefüllten Vordruck einschicken: "Die Bearbeitung kostet mich 62 Euro."

Keine Pflichtmitgliedschaft in der IHK
Und noch einen Vorteil der Limited hebt Schrader hervor: "Ich bin nicht automatisch Mitglied in der IHK. Die IHK hat mir zwar ihre Broschüren zugeschickt und verlangt, ich solle Mitglied werden. Aber ich habe geantwortet, dass ich dazu nach EU-Recht nicht verpflichtet sei."

Viele wollen eine kleine GmbH
Dass die Ltd. für kleinere Unternehmen eine sinnvolle Alternative zur GmbH sein kann, sehen inzwischen auch immer mehr Fachleute. So meint Sabine Ehlers, Steuerberaterin bei Verhülsdonk & Partner:

"Die 25.000 Euro Kapitaleinlage für die Gründung einer GmbH sind kein Nachteil, weil der Unternehmer mit dem Geld arbeiten kann. Aber eine Hürde sind 25.000 Euro dennoch. Wenn die Ltd. den Kleinunternehmern eine Möglichkeit bietet, diese Hürde zu umgehen, dann ist der Wettbewerb der Rechtsformen zu begrüßen."

Dadurch werde der deutsche Gesetzgeber einmal mehr aufgefordert, eine "kleine GmbH" zu schaffen. "Und die wird offenbar von vielen gewünscht", schließt die Steuerexpertin.
Quelle: Verhülsdonk & Partner

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