Bis zu welcher Summe haftet der Geschäftsführer bzw. Director einer Limited?

Der Director einer Limited haftet grundsätzlich nicht, außer in Fällen grober Fahrlässigkeit oder krimineller Handlungen. Hier ist das englische Gesellschaftsrecht jedoch ziemlich streng. Der Director ist striktem Gläubigerschutz verpflichtet. Wenn Sie beispielsweise Aufträge erteilen, im Wissen, dass es um Ihre Finanzen schlecht bestellt ist, kann dies bei Zahlungsausfall zu Problemen führen.

Urteile jüngerer Zeit haben bestätigt, dass der Director auch dann nur im Sinne des englischen Gesellschaftsrechtes haftbar ist, wenn die Ltd nicht im österreichischen Firmenbuch bzw. DE Handelsregister eingetragen ist.

Beachten Sie, dass bei Limiteds mit Niederlassung in Österreich das österreichische Insolvenzrecht gilt. Ist die Insolvenz der Limited absehbar, so ist es ratsam, innerhalb von vier Wochen den Insolvenzantrag zu stellen.

Wird Ihre Ltd in England gelöscht, weil Sie Fristen versäumt haben, haften Sie als handelnde Person vollumfänglich, sollten Sie mit der österreichischen Niederlassung weiterhin arbeiten.

Zuletzt aktualisiert am 02.11.2011 von Insolution Team.

Zurück

Sie benötigen konkrete Informationen zu Ihrer Firmengründung?

Dann wenden Sie sich direkt an unsere Berater:
Telefon: +43 (0)5524 22308
E-Mail: Anfrage senden