Gründung eines Unternehmens in der EU

Wenn Sie in einem anderen EU-Land ein neues Unternehmen gründen oder mit Ihrem Unternehmen expandieren möchten, können Sie sich an die zuständige nationale Kontaktstelle wenden und sich über die im jeweiligen Land geltenden Regeln informieren.

Rechte und Pflichten

Als Bürgerin oder Bürger der EU können Sie

  • in jedem EU-Land (oder in Island, Norwegen oder Liechtenstein) Ihr eigenes Unternehmen gründen – auch als Einzelunternehmer,
  • eine Tochtergesellschaft/Niederlassung eines bestehenden, in der EU ansässigen und registrierten Unternehmens aufbauen.

Die Anforderungen unterscheiden sich von Land zu Land. Die EU fordert ihre Mitgliedsländer jedoch auf, bestimmte Ziele anzustreben:

  • Unternehmensgründung nach Möglichkeit binnen drei Arbeitstagen
  • Kosten: nicht mehr als 100 Euro
  • Abwicklung aller Verwaltungsschritte über eine einzige Behörde
  • Erledigung aller Eintragungsformalitäten online

Evaluierung der Unternehmensleistung

Sie haben bereits ein Unternehmen gegründet? Mit diesem Fragenkatalog English können Sie ermitteln, wie Ihr Unternehmen dasteht und was Sie gegebenenfalls verbessern können.

Hintergrund

Diese Studie von 2015 English zeigt die jüngsten Fortschritte der EU-Länder bei der Reduzierung von Fristen und Verwaltungskosten für Unternehmensgründungen. Quelle: europa.eu

Zuletzt aktualisiert am 03.05.2016 von Insolution Team.

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