Ist eine Ltd. in Österreich voll rechts- und geschäftsfähig?

Ja, ist sie. Die Ltd. ist grundsätzlich in jedem EU-Mitgliedsland voll rechts- und geschäftsfähig. Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes am 5.11.02 (Centros Urteil) nahm alles seinen Lauf. Dort wurde entschieden, dass die praktizierte deutsche und österreichische Rechtsprechung gegen die europäische garantierte Niederlassungsfreiheit verstößt. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13.03.03 dieses Urteil zum ersten Mal bestätigt und hebt somit die bisherige Rechtsprechung auf: "Ein in Europa gegründetes Unternehmen behält seine Rechtsform bei einem Umzug in ein anderes EU-Land und kann damit dort auch klagen und verklagt werden.

Dies entschied der Bundesgerichtshof und hob damit die bisherige Rechtsprechung auf, wonach ein Unternehmen nach der so genannten Sitztheorie seine Rechtsfähigkeit bei der Verlegung seines Firmensitzes nach Österreich verliert." Dieses Urteil bedeutet somit insbesondere, dass eine engl. LTD auch in Österreich Ihre private Haftung ausschließt. Die Ltd. wird nunmehr lediglich in England gegründet und erhält dort Ihren Registersitz. Das Unternehmen selbst kann in Österreich oder natürlich auch jedem anderen Land vollwertig und völlig rechts- und geschäftsfähig seine Tätigkeit aufnehmen und verrichten.

Zuletzt aktualisiert am 16.12.2010 von Insolution Team.

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