Es gibt im Wesentlichen drei wichtige Termine bzw. Fristen, deren Einhaltung
wichtig ist.
- 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres: Bilanzübertrag (Accounts) an das
Companies House: Dabei handelt es sich um "Mini-Abschlüsse" auf
Grundlage Ihrer österreichischen Abschlüsse. Mehr
Informationen
- 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres: ZSA Meldung an des UK
Finanzamt (HMRC): Weil Sie bereits in Österreich Steuern bezahlen, wird
in England keine Steuer fällig. Das muss dem UK Finanzamt schriftlich bestätigt
werden. Mehr
Informationen
- Jährlich zum Gründungsdatum: Jahresmeldung (Annual Return): Einmal im Jahr
muss dem Companies House mitgeteilt werden, ob sich bei Ihrer Firma etwas
geändert hat. Mehr
Informationen
Sollten Sie einen dieser drei Termine versäumen, drohen empfindliche
Geldbußen.
Wir werden Sie immer rechtzeitig kontaktieren, sind aber natürlich auf Ihren
Input angewiesen, ohne den wir keine Unterlagen einreichen können.
Zuletzt aktualisiert am 08.09.2011 von Insolution Team.