Grundsätzlich hängt die Frage der Besteuerung davon ab, von wo aus die Umsätze generiert werden. Verkaufen Sie zum Beispiel Waren von Österreich in den UK von Ihrem österreichischen Lager aus, werden diese Umsätze trotzdem der österreichischen Niederlassung zugerechnet und auch in Österreich versteuert.
Anders sieht es aus, wenn die Umsätze in England ohne die
österreichische Niederlassung generiert werden. Haben Sie beispielsweise ein
Zwischenlager im UK und einen dort ansässigen Vertriebsmitarbeiter, so müssten
die auf diesem Wege generierten Umsätze in England versteuert werden.
Nochmal anders sieht es aus, wenn die Umsätze in Liechtenstein ohne die
österreichische Niederlassung generiert werden. Haben Sie beispielsweise ein
Zwischenlager im Liechtenstein und einen dort ansässigen Vertriebsmitarbeiter, so müssten
die auf diesem Wege generierten Umsätze in Liechtenstein versteuert werden. Liechtenstein hat den geringsten Steuersatz in Europa 12% Flatrate.
Ganz ähnlich verhält es sich, sollten Sie im Dienstleistungssektor tätig sein: Wenn Sie in Liechtenstein Kunden haben und Dienstleistungen für diese in Liechtenstein erbringen (z.B. Beratung), dann können diese Umsätze in Liechtenstein versteuert werden.
Gleiches gilt auch, wenn Sie beispielsweise indische Programmierer beschäftigen und diese, von Indien aus, Kunden in England (oder sonst wo auf der Welt außerhalb Österreichs) betreuen. Auch diese Dienstleistungen können über England abgerechnet werden.
Um nicht in den Verdacht der Steuerverkürzung zu kommen, ist es ratsam, Fragen in dieser Sache zunächst zu besprechen. Wir haben die Sachverhalte hier natürlich vereinfacht dargestellt.
Zuletzt aktualisiert am 08.09.2011 von Insolution Team.