Voraussetzungen für den Director

In der Regel kommt für die Position des Directors einer Limited jede natürliche Person, die älter als 16 Jahre ist oder jede juristische Person (wie zum Beispiel eine andere Limited oder eine GmbH) weltweit infrage.

Als Director einer Limited können keine Personen ernannt werden, gegen deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Wobei diese gesetzliche Bestimmung für eine rein deutsche Limited nicht relevant ist, da sie aus dem englischen Öffentlichen Recht resultiert und nicht aus dem Gesellschaftsrecht.

Zuletzt aktualisiert am 13.02.2011 von Insolution Team.

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