Wo bezahlt die Ltd Steuern?

Grundsätzlich gilt: Die Limited mit z. B. einer österreichischen Niederlassung wird wie ein österreichisches Unternehmen betrachtet. Sie bezahlen Steuern daher in Österreich.

Die Steuerpflicht erwächst am Ort der Leistungserbringung!

Das klingt einfach und plausibel und wird dennoch oft falsch verstanden. Unzählige „Berater“ vermitteln die Limited mit dem Argument, man könne im eigenen Land (Österreich, Deutschland, etc.) arbeiten und seine Gewinne dann günstig in England versteuern da sich dort schließlich der Hauptsitz des Unternehmens befindet.

Man verspricht dem Gründer so einen niedrigeren Steuersatz, verminderte Körperschaftssteuer und je nach EU-Land auch noch einen niedrigeren Mehrwertsteuersatz. Nicht selten endet dieser kluge Rat mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung - inklusive der dann gegen den Unternehmer festgesetzten Schätzungen und Strafverfahren.

Lesen Sie dazu unsere Expose`: Die Limited aus steuerlicher Sicht

Zuletzt aktualisiert am 02.05.2019 von Insolution Team.

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