Wo erfolgt die Besteuerung einer Limited?

Unabhängig davon, wo die englische Gesellschaft ihren Verwaltungssitz hat, ist sie in Großbritannien unbeschränkt steuerpflichtig, da sich dort ihr Registersitz (Registered Office) befindet. Befindet sich der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland oder Österreich, so ist die Gesellschaft in Deutschland bzw. Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Die Konkurrenz zwischen zwei Verwaltungssitzen wird nach dem Doppelbesteuerungsabkommen dahin gehend gelöst, dass das Besteuerungsrecht dem Staat zusteht, in welchem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befindet.

Da sich die Buchführungspflicht nach englischem Recht richtet, muss für die deutsche bzw. österreichische Besteuerung eine gesonderte Steuerbilanz aufgestellt werden. Zuständig für die Besteuerung ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich der Verwaltungssitz befindet. In England muss demnach eine Nullerklärung abgegeben werden. Die Anteilseigner haben die Kapitalerträge nach allgemeinen Grundsätzen in Deutschland bzw. Österreich zu versteuern.

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Quelle: Bundesgerichtshof Pressestelle
files/insolution-dateien/image/pdf2.gif EuGH, Urt. v. 9.3.1999 -- Rs. C-212/97 "Centros Ltd."

Zuletzt aktualisiert am 28.03.2024 von Insolution Team.

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