News rund um die Firmengründung sowie der Wirtschaft

von Elrico Tschann

Neuerungen im österreichischen GmbH-Recht zum verminderten Stammkapital

Mit dem Jahreswechsel hat sich im österreichischen Gesellschaftsrecht ein bedeutender Wandel vollzogen. Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz, welches seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, markiert einen Meilenstein für Unternehmensgründer und bestehende Unternehmen gleichermaßen. Eine der augenfälligsten Änderungen betrifft das Stammkapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), das nunmehr wesentlich flexibler gestaltet werden kann.

Revolutionierung durch Senkung des Mindeststammkapitals

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von Insolution Team

Wiederherstellung der Prüfungsfreiheit einer irischen Limited

Wenn Unternehmen die Frist für ihre Jahreserklärung verpassen oder befürchten, dies zu tun, können sie sich nun an das Bezirksgericht gemäß Abschnitt 343 des Companies Act 2014 wenden. Dieser Antrag bietet die Chance, Strafen für verspätete Einreichungen zu vermeiden und die Prüfungsfreiheit für das Unternehmen zu erhalten, die sonst für zwei Jahre verloren gehen würde.

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von Insolution Team

Löschung einer britischen Limited aus dem UK Companies House

Ein deutsches BMF-Schreiben befasst sich mit den steuerlichen Folgen der Löschung einer britischen Limited aus dem UK Companies House nach dem 31.12.2020.

Steuerlich ist zu beachten, dass bis 31.12.2020 eine Übergangsfrist zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbart wurde, die inzwischen jedoch abgelaufen ist.

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von Insolution Team

Grenzüberschreitende EU-Umgründungsgesetz 2023

Das EU-Umgründungsgesetz regelt die grenzüberschreitende Sitzverlegung, Verschmelzung und Spaltung zur Neugründung. Es soll harmonisierte Rahmenbedingungen schaffen, um innerhalb der EU Rechtssicherheit zu erhöhen und Umgründungsvorgänge zu vereinheitlichen. Trotzdem bleibt das innerstaatliche Umgründungssteuergesetz unverändert.

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von Insolution Team

Vorsorgevollmacht des Unternehmers

Sie sind Unternehmer?
Ohne Sie steht im Betrieb alles still?
Was passiert, wenn Sie nicht mehr entscheiden können?
Wer entscheidet für Sie, wenn Sie plötzlich im Koma liegen und dadurch Ihre Entscheidungsfähigkeit verloren haben?

Das Gesetz sieht vor, dass die nächsten Angehörigen oder ein gerichtlich bestellter Erwachsenenvertreter (früher: „Sachwalter“) die Vertretung übernehmen. Das mag bei alltäglichen Angelegenheiten oft recht gut funktionieren.  Mit der Leitung eines Unternehmens sind die nächsten Angehörigen oder ein „gewöhnlicher“ Erwachsenenvertreter aber oft überfordert.

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von Insolution Team

Brexit und britische Limited (Ltd) nach dem 01.01.2021

In den vergangenen Jahren wurden Limiteds nach englischem Recht gegründet, die nur im englischen Firmenbuch eingetragen waren, aber ihre Haupttätigkeit von Anfang an in Österreich entfalteten und ihren Hauptsitz (Verwaltungssitz) in Österreich hatten. Sie waren gesellschaftsrechtlich aufgrund des EU‑Rechts nach dem einschlägigen englischen Gesellschaftsrecht zu behandeln.

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist mit 31.12.2020 aus dem EU‑Binnenmarkt, der Zollunion und allen anderen Politikbereichen der Europäischen Union ausgeschieden. Das heißt, dass mit 1.1.2021 für die englischen Gesellschaftsformen, wie etwa die Private Limited by Shares, die Anwendung des einschlägigen EU‑Rechts endete, daran ändert auch das EU-UK Handels- und Kooperationsabkommen nichts. Was sind die Folgen? 

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von Insolution Team

Englische Limiteds bleiben in Deutschland und Österreich auch in Zukunft rechtlich anerkannt

Am 24.12.2020 haben die EU und Großbritannien (doch noch) das Handelsabkommen geschlossen, das die Handelsbeziehungen nach dem Wirksamwerden des Brexit zum 01.01.2021 regelt.

Das Abkommen, das von beiden Seiten noch ratifiziert werden muss, enthält für englische Limiteds in Deutschland und Österreich eine sehr gute Nachricht: Englische Limiteds bleiben in Deutschland und Österreich auch in Zukunft rechtlich anerkannt.

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von Insolution Team

Änderungen für englische Limited durch den Brexit

England wird mit 1.1.2021 endgültig aus der EU austreten. Bis zum 31.12.2020 befinden sich die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen England und der EU in einer Übergangsphase, in der es keinerlei Änderungen gibt.

Am 1.1.2021 verlieren englische Limited Companies (Ltd)., die ihren Verwaltungssitz in Österreich haben, ihren Rechtsstatus. Sie werden nicht mehr als solche anerkannt, sondern in eine Personengesellschaft, eine sogenannte offene Handelsgesellschaft (OHG) bzw. zu einer GesbR (wenn es nur einen Gesellschafter gibt) umgewandelt. Eine der Folgen davon ist, dass sie dadurch ihren Haftungsschutz verlieren.

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von Insolution Team

Brexit - Rechtliche Folgen für die Limited, PLC und LLP

Wie sich der Brexit auf den Status der in Österreich, Deutschland und EU ansässigen Gesellschaften in englischer Rechtsform auswirkt.

Eine für die Praxis grundsätzlich bedeutsame Frage ist, wie sich ein Brexit auf den Status der in Österreich, Deutschland und EU ansässigen Gesellschaften in englischer Rechtsform auswirkt. Dies betrifft vor allem die auch hierzulande weit verbreitete Limited Company (Ltd.), die der österreichischen bzw. deutschen GmbH vergleichbar ist, und die Public Limited Company (PLC) die der österreichischen bzw. deutschen AG vergleichbar ist sowie die Limited Liability Partnership (LLP) als eine haftungsbeschränkte Personengesellschaft.

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von Insolution Team

Coronavirus - Sofortmaßnahmen zur Unterstützung

Der Coronavirus hält unser Land in Atem. Die WKO versucht Sie als Wirtschaftstreibende in dieser unsicheren Situation bestmöglich mit Informationen und Service zu unterstützen.

Hier ein erster Lichtblick:

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