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Rechtliche Grundlagen zur UK Limited


Bis vor wenigen Jahren war es innerhalb der Europäischen Union praktisch nicht möglich, zum Beispiel eine Limited in Österreich als Zweigniederlassung einzutragen. Ein Zuzug einer Limited nach Deutschland bzw. Österreich und eine damit einhergehende Eintragung dieser Limited ins Handelsregister (Österr. Firmenbuch) wurde strickt verweigert und die Limited nicht als juristische Person anerkannt.

Vielmehr wurden die rein in Deutschland bzw. Österreich tätigen ausländischen Gesellschaften wie Personengesellschaften behandelt und eine beschränkte Haftung war somit gänzlich ausgeschlossen.

Nach mehreren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes, zuletzt im Jahre 2003, müssen auf Grund der in der gesamten Europäischen Union (EU) geltenden Niederlasssungsfreiheit Gesellschaftsformen eines Mitgliedsstaates der EU von den anderen Mitgliedern auch dann anerkannt werden, wenn sie im Ausland lediglich gegründet werden, ihre eigentliche geschäftliche Tätigkeit jedoch in einem anderen Mitgliedsstaat entfalten.

Dies gilt sowohl für die deutsche GmbH als auch für die englische Limited (Ldt), die französische "S.A.R.L.", die niederländische "B.V.", die spanische ""S.L." bzw. "S.L.N.E." usw.

Hier finden Sie Links zu den grundlegenden Entscheidungen:

Links zu den Urteilen:

CENTROS Urteil
vom 09.03.1999 des Europäischen Gerichtshofes

EuGH C-208/00
vom 05.11.2002 des Europäischen Gerichtshofes

BGH VII ZR 370/98
vom 13.03.2003 des Bundesgerichtshofes Deutschland

BGH Pressemitteilung
vom 13.03.2003 des Bundesgerichtshofes Deutschland

Überseering Urteil
vom 05.11.2002 Urteil des Gerichtshofes

Keine Durchgriffshaftung bei der Limited
vom 27.01.2006 Oberlandesgericht Hamm

Persönliche Haftung des Alleingesellschafters u. Directors
vom 20.04.2006 Urteil LG Kiel 10 S 44/05

Eintragung einer Zweigniederlassung
vom 09.03.2006 LG Mühlhausen

Eintragung der Limited bei der Gründung einer Limited & Co. KG vom 15.10.2007 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 64/427/EWG
vom 11.12.2003 des Bundesgerichtshofs Deutschland

Kollisionsrecht und Gesellschaftsrecht nach der
EuGH-Entscheidung "Inspire Art"

von Prof. Dr. Erich Schanze LL.M. (Harv.) / Wiss. Mit. Andreas Jüttner, Marburg

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