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Betrug mit angeblicher Firmenbuch- bzw. Gewerberegistereintragung

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Vorsicht abzocke mit Registereintrag

Immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen nach erfolgter Firmenbucheintragung (zB Gründung einer GmbH, Ltd, KG, Sitzverlegung, etc) von ominösen Firmen die Aufforderung zur Zahlung von Eintragungsgebühren in ein so genanntes „Öffentliches Gewerberegister oder Handelsregister“ (oder ähnliches) erfolgt. Der Zahlschein dafür wird natürlich gleich mitgeschickt!

ACHTUNG: Hier handelt es sich um einen breit angelegten Betrug!

Bei den beispielhaft aufgezählten folgenden Absendern handelt es sich um keine öffentlichen Stellen, sondern um ominöse Register (keine vollständige Auflistung!):

  • Mult Fiala – Portal

  • GWE Gewerbeauskunft-Zentrale

  • ÖGR Verwaltung

  • Handelsregister.or.at

  • Handelsregistereintrag.at

Sofern Sie eine Banküberweisung an eine unseriöse Firma geleistet haben, besteht unter Umständen innerhalb eines gewissen Zeitraums (wenige Wochen) die Möglichkeit, diese zu widerrufen. Wenden Sie sich in einem solchen Fall umgehend an Ihren Bankbetreuer. Sollte dies nicht mehr möglich sein, so wird jedenfalls empfohlen, Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle zu erstatten.

Sollten Sie ungewollt einen „Vertrag“ über die Veröffentlichung Ihrer Firmendaten abgeschlossen haben und nun mit laufenden Kosten konfrontiert sein, so empfehlen wir Ihnen eine rechtliche Prüfung vornehmen zu lassen, und vorerst jedenfalls keine Zahlungen an den „Dienstleister“ mehr zu leisten.

Keine Bedenken hinsichtlich der Gebühren brauchen Sie zu haben, wenn es sich um offizielle Firmenbuchgebühren (Firmenbuchgericht) handelt. Bei der Gründung einer GmbH oder Limited wird diese allerdings in der Regel direkt mit dem Notar verrechnet. Nach erfolgter Einreichung des Jahresabschlusses fällt ebenso eine Gebühr an. Diese entrichten jedoch Ihr Steuerberater für Sie und verrechnet diese mit der Honorarnote für den Jahresabschluss an Sie weiter. Weiters fallen bei einer Gewerbeanmeldung Gebühren bei der jeweiligen Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) an. Diese sind aber meist ohnehin sofort zu entrichten bzw. erfolgt die Verrechnung sehr zeitnah zur Gewerbeanmeldung.

Gerne können Sie uns kontaktieren, wenn Sie betreffend der Rechtmäßigkeit einer Zahlungsaufforderung Zweifel haben.

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