Start Allgemein EU – Insolvenz darf nicht zu „lebenslanger Strafe werden“

EU – Insolvenz darf nicht zu „lebenslanger Strafe werden“

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EU-Insolvenz und Restschuldbefreiung

Die Insolvenz eines Unternehmens soll laut EU-Justizkommissarin Viviane Reding „nicht zu einer lebenslangen Strafe“ werden, „wenn die Dinge schieflaufen“. Die EU-Kommission startet deshalb ab 11. Oktober eine öffentliche Konsultation zum Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenzen.

Reding sagte, „Europa braucht eine ‚Rettungs- und Wiederaufbaukultur‘ für rentable Unternehmen und Einzelpersonen in Finanzschwierigkeiten“. Rechtschaffene Unternehmen „sollten eine zweite Chance erhalten“. Klein- und Mittelbetrieben, die das Rückgrat der EU-Wirtschaft seien, komme hier besondere Bedeutung zu.

Harmonisierung von „Entschuldungsfrist“

Mit der Konsultation sollten die besten Ideen zu der Frage gesammelt werden, um die Herausforderungen von Unternehmensinsolvenzen bewältigen zu können. Eine in der Konsultation angesprochene Frage betrifft die Notwendigkeit der Harmonisierung der „Entschuldungsfrist“. Dabei geht es um die Zeit, die für die Schließung eines insolventen Unternehmens ausschlaggebend ist, wenn es um die Wiederaufnahme seiner Geschäfte geht.

Außerdem wird die Frage gestellt, ob auf EU-Ebene Bestimmungen eingeführt werden sollten, die sicherstellen, dass Unternehmensleiter, die in einem Land betrügerische Praktiken verfolgt haben, nicht in einem anderen Land die Führung eines Unternehmens übernehmen können.

Hilfe bei einer Unternehmensinsolvenzen erhalten Sie bei den Insolvenz Berater.

EU-Insolvenz und Restschuldbefreiung

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