Start Gründen FlexKapG gründen in Österreich 2026: Die flexible Alternative zur GmbH im Überblick

FlexKapG gründen in Österreich 2026: Die flexible Alternative zur GmbH im Überblick

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Seit Anfang 2024 gibt es in Österreich eine neue Gesellschaftsform: die flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG), international auch als Flexible Company (FlexCo) bezeichnet. Sie wurde speziell für Start-ups und wachstumsorientierte Unternehmen geschaffen und hat sich mittlerweile als ernst zu nehmende Alternative zur klassischen GmbH etabliert. Zeit für eine praxisnahe Bestandsaufnahme: Was kann die FlexKapG 2026 wirklich?

Was ist die FlexKapG?

Die FlexKapG basiert auf dem GmbH-Recht, lockert aber zahlreiche Formvorschriften, die Gründer bei der GmbH seit Jahrzehnten als hinderlich empfinden. Wo das FlexKapG-Gesetz (FlexKapGG) keine Sonderregeln vorsieht, gilt subsidiär das GmbH-Gesetz – ein bewährtes rechtliches Fundament mit moderner Fassade.

Die wichtigsten Vorteile im Überblick

  • Mindeststammkapital 10.000 Euro: davon sind nur 5.000 Euro bar einzuzahlen
  • Unternehmenswert-Anteile (UWA): bis zu 25 % des Stammkapitals können als eigene Anteilsklasse an Mitarbeiter ausgegeben werden – ohne Stimmrecht, aber mit Beteiligung am Gewinn und Exit-Erlös
  • Weniger Notariatspflicht: Anteilsübertragungen können statt per Notariatsakt auch durch eine von Notar oder Rechtsanwalt errichtete Privaturkunde erfolgen
  • Umlaufbeschlüsse ohne Einstimmigkeit: schriftliche Beschlussfassung ist auch ohne Zustimmung aller Gesellschafter möglich, wenn der Gesellschaftsvertrag das vorsieht
  • Eigene Anteile & genehmigtes Kapital: Instrumente, die bisher der AG vorbehalten waren, stehen der FlexKapG offen

Mitarbeiterbeteiligung: Das Herzstück der FlexKapG

Der größte Praxisvorteil sind die Unternehmenswert-Anteile. Start-ups können Schlüsselkräfte am Unternehmenserfolg beteiligen, ohne komplexe virtuelle Beteiligungsprogramme (VSOP/Phantom Shares) aufsetzen zu müssen. Steuerlich flankiert wird das durch die Mitarbeiterbeteiligungsregelung: Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Besteuerung auf den Verkaufszeitpunkt verschoben und ein Großteil des Erlöses mit dem festen Satz von 27,5 % besteuert – statt mit dem progressiven Lohnsteuertarif.

FlexKapG vs. GmbH: Wo liegen die Unterschiede?

  • Stammkapital: FlexKapG 10.000 € – die GmbH benötigt seit der Reform ebenfalls nur noch 10.000 €, hier herrscht Gleichstand
  • Mitarbeiterbeteiligung: UWA nur bei der FlexKapG
  • Formvorschriften: deutlich schlanker bei der FlexKapG (Anteilsübertragung, Beschlussfassung)
  • Bekanntheit: Die GmbH ist Banken, Geschäftspartnern und Behörden seit über 100 Jahren vertraut; die FlexKapG muss gelegentlich noch erklärt werden
  • Umwandlung: GmbH und FlexKapG können ineinander umgewandelt werden – der Einstieg ist also kein One-Way-Ticket

Für wen eignet sich die FlexKapG?

Ideal für: Start-ups mit Investoren-Perspektive, Unternehmen mit geplanter Mitarbeiterbeteiligung, Gründerteams mit häufigeren Anteilsverschiebungen sowie Wachstumsunternehmen, die AG-ähnliche Kapitalmaßnahmen nutzen wollen.

Weniger relevant für: klassische Einzelunternehmer-Gesellschaften, Familienbetriebe ohne Beteiligungspläne oder reine Holding-Konstruktionen – hier bleibt die bewährte GmbH meist die einfachere Wahl.

Gründung in der Praxis: Ablauf und Kosten

  • Gesellschaftsvertrag als Notariatsakt (wie bei der GmbH)
  • Mindeststammkapital 10.000 €, davon 5.000 € bar einzuzahlen
  • Firmenbucheintragung – die Rechtsform firmiert als „FlexKapG“ oder „FlexCo“
  • Gründungskosten: je nach Umfang ca. 1.500–3.000 € (Notar, Firmenbuch, Beratung)
  • Körperschaftsteuer: 23 % wie bei der GmbH, Mindest-KöSt anteilig

Fazit

Die FlexKapG hat sich seit ihrer Einführung als moderne, praxistaugliche Rechtsform bewährt. Für Start-ups und wachstumsorientierte Unternehmen mit Beteiligungsplänen ist sie der GmbH in mehreren Punkten überlegen – insbesondere durch die Unternehmenswert-Anteile und schlankere Formvorschriften. Wer diese Vorteile nicht benötigt, fährt mit der klassischen GmbH weiterhin gut. Eine fundierte Beratung vor der Rechtsformwahl zahlt sich in jedem Fall aus – gerne unterstützen wir Sie dabei.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026.

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Elrico Tschann
Elrico Tschann ist gebürtiger Österreicher mit über 30 Jahren Berufserfahrung in den Bereichen Unternehmensführung, Projektmanagement, internationale Kommunikation und strategische Beratung. Als Geschäftsführer der Insolution Ltd. sowie der I2B Management Ltd. unterstützt er Gründer und Investoren bei der Strukturierung von Kapitalgesellschaften im In- und Ausland – mit Fokus auf Haftungs- und Vermögensschutz. Nach Stationen in Vorarlberg, Luzern und London entwickelte er ein tiefes Verständnis für internationale Geschäftsmodelle, rechtliche Rahmenbedingungen und kulturelle Unterschiede. Diese Erfahrung macht ihn zum Experten für strukturierte Unternehmenslösungen im DACH-Raum sowie auf EU- und globaler Ebene. Qualifikationen: Betriebswirtschaft (London), NLP-Coach (ITS London), Neustart Lifecoach (UK, AT, CH, FL), interkultureller Trainer (AT/UK), Projektleitung in IT, Business-Software, Marketing & Baunebengewerbe. Sprachen: Deutsch (Muttersprache), Englisch (verhandlungssicher), Spanisch (fortgeschritten). Elrico Tschann vereint Unternehmergeist, strukturiertes Denken und ein breites Netzwerk aus Experten in Österreich, Liechtenstein, der Schweiz, Großbritannien und den USA. Seine Kunden schätzen seine Klarheit, Zielorientierung und seine Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich und lösungsorientiert zu kommunizieren.

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