Sie haben eine zündende Geschäftsidee die Sie Verwirklichen wollen! Gehen Sie vorsichtig vor, als Einzelunternehmer haben Sie eine Reihe von Nachteilen wenn die Geschäftidee leider scheitert. Manager haften auch in seltesten Fällen mit Ihren Privatvermögen.
Haftung: Inhaber haftet persönlich und unbeschränkt mit gesamten Privatvermögen!
Der Einzelunternehmer haftet mit seinem gesamten Vermögen auch Privatvermögen für sämtliche Schulden seines Unternehmens. Mit der Gründung eines Einzelunternehmens wird der Teil des Privatvermögens, den er dem Unternehmen zur Verfügung stellt, zum Betriebsvermögen.
Bei einer Insolvenz wird das gesamte Vermögen des Schuldners verwertet. Dies können Geld, aber auch sonstige Gegenstände wie Geschäftsräume oder ein Pkw oder die Eigentumswohnung sein.
D.h. es würde bei einer Insolvenz auch dieser (Mit-)Eigentumsanteil verwertet werden, dass kann für den Einzelunternehmer extrem Existenzbedrohend werden. Durch die Gründung einer Limited umgehen Sie diese Haftung.
Die Limited (Ltd) mit Niederlassung in Österreich
Die „Limited Niederlassung“ in Österreich unterliegt sämtlichen Regelungen (z. B. Besteuerung) wie eine österreichische GmbH.
Keine Privathaftung.
Bei einer Limited haften grundsätzlich weder die Gesellschafter noch die Direktoren mit ihrem Privatvermögen.
Aus diesem Grund eröffnen Sie lieber eine Limited oder GmbH um nicht bei Scheitern einer Geschäftsidee auf ein Existenzminimum gepfändet zu werden.
Die Limited können Sie bei uns einfach und kostengünstig eröffnen!
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