Start Gründen Rücknahme der GmbH Light Mindeststammkapital wird wieder auf 35.000 Euro angehoben

Rücknahme der GmbH Light Mindeststammkapital wird wieder auf 35.000 Euro angehoben

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Erst mit 1. Juli 2013 war das Mindeststammkapital österreichischer GmbHs von 35.000 € auf 10.000 € abgesenkt worden. Bei der sogenannten GmbH light mussten nur mehr 5000 € statt 17.500 € bar einbezahlt werden. Gesellschaftsgründungen sollten so erleichtert und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes erhöht werden.

Die Folge dieser Absenkung war eine Verminderung des Aufkommens an Mindestkörperschaftsteuer, die jährlich fünf Prozent des Mindeststammkapitals beträgt. Daneben war zu beobachten, dass auch bestehende GmbHs ihr Stammkapital auf 10.000 € herabgesetzt haben, sodass Teile des Stammkapitals vom Gesellschafter einkommensteuerfrei entnommen werden konnten. Beide Effekte waren vorhersehbar.

Doch die Ernüchterung ließ nur kurz auf sich warten. Laut Kreditschutzverband (KSV)werden ­viele der Billig-GmbHs von bereits bestehenden Unternehmen gegründet, sind also keine Startups. Die KSV-Zahlen belegen zusätzlich, dass die höheren Neugründungszahlen im August bloß auf einem Rückstau beruhen, weil vor Inkrafttreten der Novelle weniger GmbHs gegründet wurden als 2012. In den ersten acht Monaten 2013 gab es nur 107 neue GmbHs mehr als im Vorjahreszeitraum. Aber auch dieses mickrige Plus von zwei Prozent ist nur ein Mehr an GmbHs, nicht ein Mehr an Unternehmensneugründungen

Der Gesetzgeber revidiert nun nach wenigen Monaten im Rahmen der ersten Maßnahmen zur Umsetzung des Regierungsprogrammes diese Entscheidung und erhöht ab 1. März 2014 das gesetzliche Mindeststammkapital wieder auf 35.000 €.

Um das Gesicht nicht ganz zu verlieren, wird im GmbH-Gesetz ein „Gründungsprivileg„eingeführt. Danach müssen von den 35.000 € Mindeststammkapital zunächst nur 5000 € bar einbezahlt werden. Die Differenz auf 17.500 € ist durch Stehenlassen des Gewinnes aufzufüllen.

Ob dieses Brandmal ausreichen wird, die gründungsprivilegierte GmbH gänzlich zu verhindern, bleibt abzuwarten. Bedauerlich: Das Gesellschaftsrecht ist somit Opfer steuerlicher Interessen. Die Limited wird damit jedenfalls wieder attraktiver.

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