Am 29. Jänner 2013 wurde ein Steuerabkommen mit Liechtenstein unterzeichnet, das sich im Wesentlichen an jenem der Schweiz orientiert und am 1. Jänner 2014 in Kraft treten soll.
Im Gegensatz zum Abkommen mit der Schweiz, das ausschließlich Kapitalvermögen von Österreichern bei Schweizer Banken betrifft, umfasst das Steuerabkommen mit Liechtenstein neben den Kapitalvermögen bei liechtensteinischen Banken auch Kapitalvermögen, das von Treuhändern für Österreicher in liechtensteinischen Stiftungen weltweit verwaltet wird.
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