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Umsatzsteuerpflicht für die Ltd im Vereinigten Königreich

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Wie ist die Mehrwertsteuer abzuführen?

Ist die Limited in England steuerpflichtig, gilt die englische Variante der Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer: Erst ab einem Jahresumsatz von GBP 58.000 (ca. EUR 87.000) ist die Limited verpflichtet, Mehrwertsteuer zu berechnen.

Jedes Land in der EU hat seine eigene Mehrwertsteuersätze. In England gibt es drei verschiedene Varianten:

■ Die Standardrate ist für die meisten Güter und Dienstleistungen relevant. Sie beträgt momentan 20%.

■ In einigen Fällen gilt der reduzierte Steuersatz von 5%,

■ Bei speziellen Gütern wird keine Mehrwertsteuer erhoben.

Was ist zu beachten?

Im Vereinigten Königreich (UK) ist für die Umsatzsteuer die Zoll- und Steuerbehörde HM Revenue & Customs (HMRC) zuständig. Eine Pflicht zur Registrierung für die Umsatzsteuer besteht grundsätzlich erst, wenn die im UK steuerbaren Umsätze eines Unternehmens innerhalb der vergangenen zwölf Monate £58.000 überschritten haben oder eine Überschreitung innerhalb der nächsten 30 Tage zu erwarten ist.

Gibt es Ausnahmen für kleine Betriebe?

Unternehmen, deren Umsatz unter £ 58,000,- liegt, müssen sich nicht für die Mehrwertsteuer in Großbritannien registrieren. Sie können sich freiwillig für die VAT anmelden.

Führt ein Unternehmen an einem anderen Unternehmen innerhalb der EU eine Leistung (Dienstleistung) durch, gilt grundsätzlich die Steuerpflicht dort, wo die Leistung erbracht wird.

Allerdings gibt es auch im UK Möglichkeiten für Nicht-UK-Unternehmer – auf Grundlage europäischer Gesetzgebung – bei der Ausübung einer sonstigen Leistung die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger zu übertragen (Reverse Charge) und damit die Pflicht zur Registrierung zu vermeiden. Das britische Umsatzsteuerrecht sieht eine eigene Regelung zur Umkehr der Steuerschuld vor: Werden Waren in das Vereinigte Königreich geliefert und hier errichtet oder zusammengebaut und stehen diese Leistungen nicht im Zusammenhang mit Grundstücken (zum Beispiel die Lieferung und Montage sowie Inbetriebnahme einer Maschine), kann das so genannte „Simplified Procedure“ zur Anwendung kommen. Die Anwendung des „Simplified Procedure“ muss gesondert bei HM Revenue & Customs beantragt werden.

 

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