Beteiligung an einer US-amerikanischen LLC kann deutsche Steuerpflicht auslösen
von Insolution Team
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diese Sicht der
Finanzverwaltung durch Urteil vom 20. August 2008 I R 34/08 bestätigt.
Konkret ging es um die Beteiligung eines Inländers an einer LLC, die
nach den Gesetzen des Staates Florida in den USA errichtet worden war.
Der inländische Gesellschafter hatte seine Gewinnanteile aus der
Beteiligung an dieser LLC bereits in den USA versteuert. Die
Entscheidung des BFH kann also eine Doppelbesteuerung zur Folge haben,
die allerdings durch Anrechnung der in den USA gezahlten Steuer auf die
deutsche Steuerfestsetzung abgemildert wird.
Das Urteil des BFH ist noch zu der bisherigen Regelungslage nach dem
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den USA
ergangen. Am Ergebnis dürfte sich allerdings nach der Neufassung dieses
DBA (mit Wirkung vom 28. Dezember 2007 an) nichts ändern. Auch danach
käme es darauf an, ob die US-LLC aus deutscher Sicht als
Personengesellschaft oder als Kapitalgesellschaft zu qualifizieren ist.
BFH - Urteil vom 20.08.08 I R 34/08 -
Quelle: PM des BFH
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