BMF: Neues Gesetz erleichtert grenzüberschreitende Umwandlungen

von Insolution Team

BERLIN (Dow Jones)--Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, um Unternehmen die grenzüberschreitende Umwandlung ihrer Gesellschaftsform und die freie Wahl der Rechtsform zu erleichtern. Steuerliche Hemmnisse für diese Umstrukturierungen würden beseitigt, erklärte Barbara Hendricks, Finanzstaatssekretärin, am Mittwoch in Berlin. Die Rechtsformwahl der Unternehmen werde vor allem durch die Überarbeitung des so genannten Einbringungsteils des Umwandlungssteuergesetzes erleichtert. Betroffen seien die Vorschriften zur Umwandlung von Personen- in Kapitalgesellschaften sowie der Einbringung von Einzelunternehmen in Kapitalgesellschaften.

Mit dem Entwurf zum "Gesetz über die steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften" (SEStEG) sollen nationale steuerliche Vorschriften zur Umstrukturierung von Unternehmen an die gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Entwicklungen im europäischen Recht angepasst werden, erklärte Hendricks. Ziel des Gesetzes sei es zudem, die Attraktivität des Standortes Deutschland zu verbessern, deutsche Besteuerungsrechte zu sichern und das Steuerrecht zu vereinfachen.

Eine weitere wichtige Änderung des Gesetzentwurfes betreffe den Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Die Maßgeblichkeit werde im Umwandlungssteuergesetz künftig aufgegeben. Der Gesetzentwurf schaffe ferner Anreize, Wirtschaftsgüter nach Deutschland zu verlagern und hier produktiv einzusetzen, sagte Hendricks. Diese Wirtschaftsgüter könnten unabhängig von der steuerlichen Behandlung im Ausland in Deutschland mit dem gemeinen Wert angesetzt und auf dieser Basis abgeschrieben werden.

Hendricks betonte, dass gerade mit Blick auf die erweiterten Möglichkeiten zu grenzüberschreitenden Umwandlungen sichergestellt werden müsse, dass in Deutschland geschaffene Werte auch hier versteuert würden. Der Gesetzentwurf sehe in den Fällen der Entstrickung eine sofortige Besteuerung der stillen Reserven vor. "Solange deutsche Besteuerungsansprüche nicht durchzusetzen sind, halten wir die Sofortbesteuerung für gerechtfertigt", sagte Hendricks. Dies werde auch Argument gegenüber der EU-Kommission sein, die die nun gefundene Regelung für EU-rechtswidrig halte.

Deutsche Besteuerungsrechte würden zurzeit nicht hinreichend sichergestellt, sagte die Finanzstaatssekretärin. Das werde durch den Bericht der Europäischen Kommission vom 8. Februar 2006 zur Beitreibungsrichtlinie unterstrichen. In diesem Bericht komme die EU-Kommission selbst zu dem Ergebnis, dass die Erfolgsquote der Vollstreckung von deutschen Steuerforderungen innerhalb der Europäischen Union bei durchschnittlich nur 1%der Forderungen liege. Demgegenüber liege die Erfolgsquote der deutschen Finanzbehörden bei der Beitreibung ausländischer Steuerforderungen bei fast 39%.

Der Sicherung des deutschen Besteuerungsrechts diene es auch, dass bei Umwandlungen Verluste einer Kapitalgesellschaft nicht mehr auf eine andere Körperschaft übergehen, sagte Hendricks. Hiermit werde dem Import von Verlusten durch grenzüberschreitende Umwandlungen begegnet. Die eingeschränkte Möglichkeit des Verlustübergangs werde dadurch abgefedert, dass die betroffenen Unternehmen das übertragene Vermögen zum gemeinen Wert oder Zwischenwert ansetzen könnten. Damit könnten sie den Verlust im Wege der Abschreibungen auf ihr Produktivkapital steuerwirksam nutzen.

Als weiteres ungelöstes Problem innerhalb der Europäischen Union nannte Hendricks die grenzüberschreitende Behandlung von Verlusten. Da es EU-weit an abgestimmten Regelungen mangele und mehrfache Verlustnutzungen sowie der Import von ausländischen Verlusten verhindert werden sollen, sieht der Gesetzentwurf deshalb eine Streichung des Verlustübergangs von einer Körperschaft auf eine andere Körperschaft vor. "Uns geht es darum, dass die Verluste nicht über die Grenze hereinkommen", sagte die BMF-Staatssekretärin.

Das Gesetz wird am Donnerstagmorgen in erster Lesung im Bundestag beraten. Der Bundesrat hatte bereits am 22. September 2006 zu dem Gesetzentwurf seine Stellungnahme abgegeben. Darin sprach er sich gegen die im Regierungsentwurf vorgesehene Sofortversteuerung der stillen Reserven aus, wenn das deutsche Besteuerungsrecht verloren gehe. Zudem hat sich der Bundesrat für eine Verschiebung der Umstellung des Einbringungsteils bis zur Unternehmenssteuerreform ausgesprochen.
Quelle:
-Von Beate Preuschoff, Dow Jones Newswires
DJG/bep/apo

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