Der Teufel steckt im Detail (Deutschland)

von Insolution Team

Es ist wie bei den meisten Gesetzen der Bundesregierung: Je länger sich die Experten mit dem Kleingedruckten in den umfangreichen Reformpapieren beschäftigen, desto stärker weicht die anfängliche Freude nachhaltigem Frust

Auch bei der Unternehmensteuerreform wächst die Erkenntnis, dass nicht alles Gold ist, was glänzt. Vor allem die Personengesellschaften, also die drei Millionen mittelständischen Unternehmen der Republik, fragen sich zu Recht, ob die versprochene Entlastung auch bei ihnen ankommt. Der Bundesfinanzminister betont zwar gebetsmühlenartig, dass auch das Rückgrat der deutschen Wirtschaft von der geplanten Unternehmensteuerreform profitiere, tatsächlich vergeht aber kaum eine Woche, in der Wirtschaftsverbände nicht versuchen, mit eigenen Berechnungen das Gegenteil zu belegen.

Tatsächlich ist die Frage auf den ersten Blick nicht ganz einfach zu beantworten. Anders als die großen Konzerne zahlen die Personengesellschaften keine Körperschaftsteuer, sondern unterliegen der Einkommensteuer. Im Mittelpunkt der Unternehmensteuerreform steht die Entlastung der Kapitalgesellschaften, die heute etwa 39 Prozent auf ihre Gewinne zahlen und damit im internationalen Wettbewerb eindeutig benachteiligt sind. Um die Konzerne zu entlasten, senkt die Regierung die Körperschaftsteuer im nächsten Jahr von heute 25 auf dann nur noch 15 Prozent. Zusammen mit der Gewerbesteuer, die, anders als versprochen, nicht abgeschafft wird, sinkt die Belastung der Kapitalgesellschaften auf knapp unter 30 Prozent. Ein wichtiger Schritt – denn damit liegt Deutschland im europäischen Mittelfeld und ist deutlich attraktiver für ausländische Investoren.

Für die Personengesellschaften hat sich die Bundesregierung ein kompliziertes und damit anfälliges Konstrukt überlegt. So dehnt die schwarz-rote Koalition – auf Druck der Sozialdemokraten – die Reichensteuer auch auf gewerbliche Einkünfte in der Einkommensteuer aus. Gut verdienende Firmen zahlen dann 45 statt 42 Prozent auf ihre Gewinne. Auffällig ist, dass die Bundesregierung Personengesellschaften in diesem Jahr aus ökonomischen Gründen von der Reichensteuer verschont hat. Im nächsten Jahr kassiert die Regierung diese Ausnahme wieder und will Personengesellschaften an anderer Stelle entlasten. Als Ausgleich für die Steuererhöhung sollen einbehaltene Gewinne künftig mit einem Satz von weniger als 30 Prozent belastet werden. Wer dagegen das Geld nicht im Unternehmen belassen will oder es später für andere Zwecke entnimmt, zahlt künftig mehr Steuern als heute. Die Versprechen der Regierung werden an diesem Punkt nicht eingelöst.

Es ist nur logisch, dass die Verbände auf diesen Fehler im Detail hinweisen und Korrekturen erwarten. Ob und in welcher Form die Regierung zu Nachbesserungen bei den Personengesellschaften bereit ist, bleibt abzuwarten. Viel zu sehr hat sich in den letzten Monaten der Eindruck verstärkt, dass die versteckten Nadelstiche gegen den Mittelstand durchaus gewollt sind. Allzu oft haben Regierungsexperten zu verstehen gegeben, dass sie den Druck auf Personengesellschaften künstlich erhöhen wollen, sich in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln.

Tatsächlich hat kaum ein anderes europäisches Land einen so großen Anteil an von Personen geführten und verantworteten Unternehmen. Es gibt jedoch keinen ökonomischen Grund, durch die geplante Unternehmensteuerreform an dieser gewachsenen Struktur etwas zu ändern. Vielmehr sollte es Ziel der Regierung sein, die Steuerreform so auszugestalten, dass Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform besteuert werden. Das ist in der Tat nicht einfach, weil Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften traditionell verschiedenen Steuersystemen unterliegen. Die Wissenschaft hat verschiedene Modelle vorgelegt, um diese Unterschiede zu beseitigen. Im politischen Alltag ist davon bisher allerdings nichts umgesetzt worden.

Wenn die Bundesregierung grundsätzlich am bestehenden System festhalten will, muss sie ihre Unternehmensteuerreform auf eine gleichmäßige Besteuerung von Handwerksbetrieb und Konzern ausrichten. In der parlamentarischen Beratung sollte die Kritik der mittelständischen Wirtschaft daher ernst genommen und die Nachteile beseitigt werden.
Quelle: Sven Afhüppe

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