Deutsches Bilanzrecht wird modernisiert

von Insolution Team

Mit einer Reform des Bilanzrechts will die deutsche Bundesregierung den Mittelstand entlasten und Konsequenzen aus der weltweiten Finanzkrise ziehen. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries.

Damit wird das Handelsgesetzbuch (HGB), nach dem vor allem nicht börsennotierte Unternehmen bilanzieren, an die internationalen Standards für Jahresabschlüsse angepasst. Die Wirtschaft soll um etwa 1,3 Mrd. Euro Kosten entlastet werden. Bundestag und Bundesrat müssen den Plänen noch zustimmen.
Kleine Kaufleute und Personengesellschaften müssen in Zukunft gar keine handelsrechtlichen Bilanzen mehr aufstellen.

Bei den umstrittenen Zweckgesellschaften strebt Zypries mehr Transparenz an. Krisen-Banken wie IKB und SachsenLB, die mit staatlichen Milliardenhilfen gerettet werden mussten, hatten risikoreiche Geschäfte am US-Kreditmarkt außerhalb ihrer Bilanzen versteckt.

Laut Gesetzentwurf müssen Firmen künftig im Geschäftsbericht klare Aussagen über die wirtschaftliche Situation ihrer Zweckgesellschaften machen. Märkte und Anleger dürften über Risiken nicht im Dunkeln gelassen werden.

„Die Unternehmen in Deutschland brauchen moderne und effiziente Bilanzierungsregeln“, sagte Zypries. Das HGB-Bilanzrecht bleibe für die große Mehrheit der Firmen eine vollwertige Alternative zum international gängigen IFRS-Standard.

Nach IFRS erstellen rund 1.000 börsennotierte Firmen, darunter die großen DAX-Konzerne, ihre Quartals- und Jahresabschlüsse. Damit sind Ergebnisse für Finanzanalysten, Investoren und Wettbewerber weltweit besser vergleichbar.

Hunderttausende Mittelständler orientieren sich jedoch nicht am internationalen Kapitalmarkt und bilanzieren nach HGB, weil ihnen IFRS zu komplex und zu teuer ist.

Die meisten neuen HGB-Vorschriften sollen erstmals für die Geschäftsjahre gelten, die 2009 beginnen. Personengesellschaften und Kaufleute werden von Buchführungs- und Bilanzierungspflichten befreit, wenn sie im Jahr weniger als 50.000 Euro Gewinn oder weniger als 500.000 Euro Umsatz haben.

Profitieren werden auch Kapitalgesellschaften (AG, GmbH), weil großzügiger definiert wird, was ein kleines, mittelgroßes oder großes Unternehmen ist.

Rund 1.600 Kapitalgesellschaften werden künftig nicht mehr als „groß“ eingestuft, sondern als „mittelgroß“. 7.400 Firmen werden zur „kleinen“ Kapitalgesellschaft. Allein diese 9.000 Firmen sparen laut Zypries mit der Reform zusammen etwa 280 Mio. Euro Kosten.

Mehr Aufwand kommt auf die Firmen bei der Bilanzierung von Rückstellungen zu. Künftige Lohn-, Preis- und Personalentwicklungen müssen realistischer dargestellt werden. Pensionskosten, die bei großen Konzernen Milliardensummen erreichen, sollen mit einem marktgerechten Zinssatz bewertet werden.

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