Die Deutsche GmbH lernt von der Englischen Limited!
von Insolution Team
Allerdings trägt sie den nicht unbedingt
geschäftsfördernden Namen “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)”, und
dieser Zusatz darf auf dem Briefpapier oder im Internet keinesfalls abgekürzt
werden oder gar fehlen!
Unternehmer sollen also künftig mit nur einem
Euro Stammkapital eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen können.
Allerdings ist die Gründung einer solchen Mini-GmbH mit weiteren Auflagen
verbunden.
Eine normale GmbH benötigt in Zukunft nur noch ein
Mindeststammkapital von 10 000 EUR statt bisher 25 000 Euro. Zudem soll die
Unternehmensgründung (ähnlich wie bei einer englischen Limited) deutlich
vereinfacht und beschleunigt werden. Interessant dabei ist, dass derjenige
Gründer, welcher die von der Regierung ausgearbeitete Mustersatzung und das
“Gründungsset” für seinen Betrieb übernimmt, sich unter anderem den Gang zum
Notar spart. Damit benötigt man für die Gründung einer GmbH theoretisch nur noch
einen Tag. Bislang ist es in der Praxis so, dass zwischen Anmeldung und
Genehmigung der Gesellschaft oft Wochen und gar Monate liegen.
Mit der
Reform reagiert die Regierung nun endlich auch auf die wachsende Zahl von
Firmengründungen in der Rechtsform der englischen Limited (Ltd.). Vor allem
Kleinbetriebe mit wenig Eigenkapital waren auf diesen Umweg ausgewichen.
Für
die Gründung einer Limited ist kein Stammkapital erforderlich, allerdings bringt
die Konstruktion oftmals auch viele Nachteile mit sich. Diese wurden Gründern
oftmals erst weit nach der schnellen und kostengünstigen Gründung bewusst und
führten teilweise zur Löschung der Gesellschaften oder Strafzahlungen für
Versäumnisse. Schätzungen zufolge soll es in Deutschland mittlerweile bis zu 40
000 englische Limiteds geben.
Ein Stammkapital von 10.000 Euro sei
vertretbar, weil man ungefähr diese Summe bei einer Firmengründung - etwa für
Büromöbel - ohnehin benötige. Wem aber selbst das zu viel sei, der könne auf die
neue “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” ausweichen. Diese Mini-GmbH
muss allerdings 25 Prozent des Jahresgewinns in eine gesetzliche Rücklage
stecken - bis das Stammkapital von 10.000 Euro erreicht ist.
Mit der
Neuregelung will Zypries zugleich Missbräuche bekämpfen. Derzeit können etwa
Gläubiger in vielen Fällen nicht einmal Mahnungen zustellen, weil der
Geschäftsführer der GmbH abgetaucht ist. Künftig muss daher eine inländische
Geschäftsadresse im Handelsregister eingetragen sein. Zudem werden die
Gesellschafter verpflichtet, bei Überschuldung des führungslosen Betriebs selbst
einen Insolvenzantrag zu stellen.
Fazit:
Endlich reagiert der
Gesetzgeber auf attraktive Rahmenbedingungen und Möglichkeiten in anderen
Ländern und schafft wirklich eine attraktive und konkurrenzfähige
Gesellschaftsform, auch wenn einzelne Punkte noch weiter verbesserungswürdig
sind. Genau diese Vorgehensweise (was machen unsere Nachbarländer) hätte ich mir
allerdings im Bereich der Erbschaftssteuern und der Abgeltungssteuer auch
gewünscht!
Quelle: GEOPOLITICAL.BIZ - Markus Miller
Weiterführende Links:
http://www.geopolitical.biz
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