Die Deutsche GmbH lernt von der Englischen Limited!

von Insolution Team

Nun wird es auch in Deutschland eine Gesellschaftsform geben, welche allem Anschein nach die englische Limited als Vorbild hat. Ab 2008 soll es möglich sein, eine Gesellschaft ohne einen Euro Eigenkapital zu gründen.

Allerdings trägt sie den nicht unbedingt geschäftsfördernden Namen “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)”, und dieser Zusatz darf auf dem Briefpapier oder im Internet keinesfalls abgekürzt werden oder gar fehlen!

Unternehmer sollen also künftig mit nur einem Euro Stammkapital eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen können. Allerdings ist die Gründung einer solchen Mini-GmbH mit weiteren Auflagen verbunden.

Eine normale GmbH benötigt in Zukunft nur noch ein Mindeststammkapital von 10 000 EUR statt bisher 25 000 Euro. Zudem soll die Unternehmensgründung (ähnlich wie bei einer englischen Limited) deutlich vereinfacht und beschleunigt werden. Interessant dabei ist, dass derjenige Gründer, welcher die von der Regierung ausgearbeitete Mustersatzung und das “Gründungsset” für seinen Betrieb übernimmt, sich unter anderem den Gang zum Notar spart. Damit benötigt man für die Gründung einer GmbH theoretisch nur noch einen Tag. Bislang ist es in der Praxis so, dass zwischen Anmeldung und Genehmigung der Gesellschaft oft Wochen und gar Monate liegen.

Mit der Reform reagiert die Regierung nun endlich auch auf die wachsende Zahl von Firmengründungen in der Rechtsform der englischen Limited (Ltd.). Vor allem Kleinbetriebe mit wenig Eigenkapital waren auf diesen Umweg ausgewichen.
Für die Gründung einer Limited ist kein Stammkapital erforderlich, allerdings bringt die Konstruktion oftmals auch viele Nachteile mit sich. Diese wurden Gründern oftmals erst weit nach der schnellen und kostengünstigen Gründung bewusst und führten teilweise zur Löschung der Gesellschaften oder Strafzahlungen für Versäumnisse. Schätzungen zufolge soll es in Deutschland mittlerweile bis zu 40 000 englische Limiteds geben.

Ein Stammkapital von 10.000 Euro sei vertretbar, weil man ungefähr diese Summe bei einer Firmengründung - etwa für Büromöbel - ohnehin benötige. Wem aber selbst das zu viel sei, der könne auf die neue “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” ausweichen. Diese Mini-GmbH muss allerdings 25 Prozent des Jahresgewinns in eine gesetzliche Rücklage stecken - bis das Stammkapital von 10.000 Euro erreicht ist.

Mit der Neuregelung will Zypries zugleich Missbräuche bekämpfen. Derzeit können etwa Gläubiger in vielen Fällen nicht einmal Mahnungen zustellen, weil der Geschäftsführer der GmbH abgetaucht ist. Künftig muss daher eine inländische Geschäftsadresse im Handelsregister eingetragen sein. Zudem werden die Gesellschafter verpflichtet, bei Überschuldung des führungslosen Betriebs selbst einen Insolvenzantrag zu stellen.

Fazit:
Endlich reagiert der Gesetzgeber auf attraktive Rahmenbedingungen und Möglichkeiten in anderen Ländern und schafft wirklich eine attraktive und konkurrenzfähige Gesellschaftsform, auch wenn einzelne Punkte noch weiter verbesserungswürdig sind. Genau diese Vorgehensweise (was machen unsere Nachbarländer) hätte ich mir allerdings im Bereich der Erbschaftssteuern und der Abgeltungssteuer auch gewünscht!

Quelle: GEOPOLITICAL.BIZ - Markus Miller

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