Erben- Vorsicht vor Deutschland bei Zweitwohnsitz
von Insolution Team
- Kündigung des Steuerabkommens hat Auswirkungen auf
Österreicher.
- Zweitwohnsitze, Auslandssemester sind
heikel.
Wien.Die Entscheidung der österreichischen Regierung,
die Erbschaftssteuer per 31. Juli 2008 ersatzlos auslaufen zu lassen, hat in
Deutschland wenig Freude ausgelöst. Um eine Steuerflucht nach Österreich zu
verhindern, hat die deutsche Regierung vor kurzem das Doppelbesteuerungsabkommen
mit Österreich im Bereich Erbschaftssteuer aufgekündigt. Wirksam wird diese
Aufkündigung mit Auslaufen der österreichischen Erbschaftssteuer.
Dass die
Aufkündigung auch Rückwirkungen auf Österreicher haben kann, ist bisher noch
kaum bekannt. Betroffen sind Österreicher, die zum Zeitpunkt einer Erbschaft
einen Wohnsitz in Deutschland haben oder die Vermögen in Deutschland erben oder
vererben.
Am heikelsten ist wohl die Frage des Wohnsitzes: Österreicher,
die ab nächsten August eine Wohnung in Deutschland mieten oder kaufen, fallen
sofort voll unter die deutsche Erbschaftssteuer – und zwar solange ihnen der
Wohnraum zur Verfügung steht. Ob sie tatsächlich darin wohnen oder sich
überhaupt in Deutschland aufhalten, ist unerheblich, erläutert Margit Widinski,
Steuerexpertin bei der BDO Auxilia.
"Dramatische Folgen"
Ein
Österreicher, der also eine Mietwohnung in München nimmt, um etwa ein
Auslandssemester an der Universität zu absolvieren, kann eine böse Überraschung
erleben: Erbt er nämlich während dieser Zeit etwas, fällt das gesamte Vermögen
unter die deutsche Erbschaftssteuer.
Ob sich das Vermögen in Österreich
oder anderswo befindet, ist für die Steuerpflicht ohne Bedeutung. Dasselbe gilt
übrigens auch, wenn der Österreicher selbst zum Erblasser wird, indem er
verstirbt. Seine Erben müssen dann an den deutschen Fiskus Erbschaftssteuer
abführen. Gleiches gilt auch für Österreicher, die über einen Zweitwohnsitz
(etwa ein Ferienhaus) in Deutschland verfügen. Allein diese Tatsache reicht aus,
um das gesamte Vermögen einer Erbschaft in Deutschland steuerpflichtig zu
machen. "Da kann es in Einzelfällen zu dramatischen Folgen kommen", sagt
Widinski.
Nicht einmal ein Mietverhältnis ist erforderlich: Wer etwa bei
Verwandten in Deutschland gratis ein Zimmer für einen längeren Aufenthalt zur
Verfügung gestellt bekommt, fällt ebenso unter die Steuerpflicht wie jemand, der
mehr als 183 Tage in Deutschland (etwa in einem Hotelzimmer) verbringt.
Einige Neuerungen gibt es auch, wenn weder Erbe noch Erblasser einen
Wohnsitz in Deutschland haben, die Erbschaft aber in Deutschland befindliches
Vermögen betrifft. Schon bisher fielen hier Grundstücke oder Betriebsvermögen
unter die deutsche Erbschaftssteuer.
Neu ist allerdings, dass in Zukunft
unter anderem auch Anteile ab 10 Prozent an deutschen Kapitalgesellschaften,
Wirtschaftsgüter, die an einen deutschen Gewerbebetrieb vermietet oder
verpachtet wurden oder Hypotheken, die durch deutsches Grundvermögen besichert
wurden, in Deutschland erbschaftssteuerpflichtig sind.
In Deutschland
wurde, ebenso wie in Österreich, die Erbschaftssteuer vom Höchstgericht wegen
Verfassungswidrigkeit aufgehoben. Anders als in Österreich will die deutsche
Regierung aber die Steuer reparieren, und hat dafür bis Ende 2008 Zeit. Derzeit
verhandelt die große Koalition in Berlin über eine Reform – bisher ohne
Ergebnis.
Weiterführende Links:
http://www.wienerzeitung.at
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