Erfolgsfaktoren bei der Unternehmensgründung
von Insolution Team
Eine Unternehmensgründung ist ein komplexes Unterfangen.
Unterschiedlichste Aufgaben müssen nahezu zeitgleich erledigt. Neben der
eigentlichen Ausgestaltung des späteren Leistungsangebotes mit
Produktgestaltung, Wettbewerbsvorteilen und der Preisgestaltung sowie der
Erstellung eines aussagekräftigen Business Plans sind organisatorische Aufgaben
wie die Festlegung der späteren Rechtsform zu erledigen. Der Business Plan muss
einerseits wahrheitsgemäß die Situation beschreiben, andererseits visionär die
weitere Entwicklung aufzeigen.
Auch verläuft jede Unternehmensgründung
anders. Die Risiken sind zumeist unterschiedlich und abhängig vom jeweiligen
Geschäftsmodell, der Kapitalmarktsituation und ganz besonders von den handelnden
Personen. Die folgenden Empfehlungen basieren auf den Erfahrungen mit einer
Reihe von selbst durchgeführten oder als Berater begleiteten
Unternehmensgründungen und geben einen Überblick über wichtige Aspekte. Die
Relevanz der einzelnen Punkte kann je nach Gegenstand und Branche natürlich
durchaus variieren.
Der erste Schritt - die
Unternehmensplanung
Die sorgfältige Vorbereitung der
Unternehmensgründung ist von entscheidender Bedeutung für den späteren Erfolg.
Dies gilt natürlich gerade in den Fällen, in denen sich das neue Unternehmen in
einem dynamischen Markt mit schnellen Veränderungen bewegt. Dabei ist neben der
intensiven Beschäftigung mit den potenziellen Zielgruppen und dem Produktnutzen
insbesondere die Analyse der aktuellen Wettbewerbssituation wichtig, und auch
die erkennbaren Entwicklungen der absehbaren Zukunft sollten mit in die
Überlegungen einbezogen werden. Damit Gründer selber möglichst hohe Sicherheit
gewinnen, sollten verschiedene und voneinander unabhängige Quellen genutzt
werden. Selbst wenn die Aussagen in Teilbereichen widersprüchlich sein sollten,
so zeigt dies doch den Grad der Unsicherheit in der Einschätzung an. Auf der
Basis der hinzugezogenen Quellen müssen natürlich immer noch die eigenen
Schlüsse gezogen und eigene Erkenntnisse eingebracht werden. Nur in den
seltensten Fällen reichen für eine Marktanalyse bestehende externe Quellen aus.
Dabei ist gerade die eigene Erfahrung in der Zielbranche von hoher Bedeutung. Da
jede Branche ihre eigenen Gesetzmäßigkeiten aufweist, ist eine mehrjährige
aktive Berufserfahrung in der ausgewählten Branche vor einer Neugründung
eigentlich unerlässlich.
Bei der Planung spielt die Finanzierung in fast
allen Fällen eine herausragende Rolle. Bei so manchem neugegründeten Unternehmen
beginnen die eigentlichen Probleme nicht bei der Umsetzung der Produkte, selbst
wenn es sich um ein innovatives Produkt handelt und unter Berücksichtigung der
Erfahrung, dass die Umsetzungsdauer in der Regel zu optimistisch geplant wird.
Probleme werden oft von einer unzureichenden Durchfinanzierung des Vorhabens
ausgelöst. Die Entwicklung des Kapitalmarktes und das Verhalten von Investoren
sind nur selten vorhersehbar. Dies hat auch die in 2001 eingetretene Krise des
Kapitalmarktes deutlich gezeigt. Aber es ist hilfreich, schon bei der Planung
eine Verschiebung oder auch das Ausbleiben einer Kapitalerhöhung zu
berücksichtigen. Wenn die Planung dabei ergibt, dass das Unternehmen beim
Ausbleiben einer zweiten oder dritten Kapitalerhöhung nicht überleben kann, so
sind auf jeden Fall die Randbedingungen klar und als Gründer sollte man von
vornherein Investoren suchen, die bereit sind – und sich vertraglich
verpflichten, die folgenden Kapitalerhöhungen beim Erreichen definierter
Meilensteine mit zu tragen. Der Aufwand für die sorgfältige Planung sollte nicht
unterschätzt werden. Vorlaufzeiten von über einem Jahr sind durchaus
realistisch.
Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform
Der
Aufwand mit der Führung einer Aktiengesellschaft mit einer Vielzahl von
Aktionären ist erheblich höher als im Falle einer vergleichbaren GmbH. Auch der
Gründungsaufwand für eine Aktiengesellschaft ist um einiges höher als für eine
GmbH und wird oft unterschätzt. Schon für den Gründungsvorgang gibt es formale
Anforderungen, die sowohl Zeitaufwand als auch zusätzliche Kosten
bedeuten.
Finanzierungsplanungen gehen mittlerweile wieder verstärkt von
einem Börsengang kurz nach Erreichen des Break-even aus. Je nach Zusammensetzung
des Gesellschafterkreises wird diese Form des Exits bewusst favorisiert, da die
typische Haltedauer einer Beteiligung von 3-5 Jahren einen baldigen Exit
erforderlich macht. In diesem Fall sollten von Anfang an die Bedingungen für das
Reporting und die Prozesse eines börsennotierten Unternehmens erfüllt werden.
Hierfür ist es sinnvoll, einen Investor-Relations-Verantwortlichen zu benennen
und schon früh aussagekräftige Quartalsberichte zu erstellen. Nicht nur das
Reporting bereitet zusätzliche Arbeit, auch die Vorbereitung von
Hauptversammlungen und Aufsichtsratssitzungen ist aufwändiger, als man sich dies
im Vorfeld einer Gründung gemeinhin vorstellt.
Bei fast allen Vorgängen
ist das Einhalten genau definierter Zeitpläne und Abläufe notwendig. Zunächst
ist für Kapitalerhöhungen genehmigtes Kapital in einer regulären
Hauptversammlung zu schaffen oder in einer alternativen Vollversammlung zu
beschließen. Dann sind für die Durchführung formale und gut dokumentierte
Vorstands- und Aufsichtsratsbeschluss erforderlich. Selbst das Vorgehen bei der
Gestaltung, Produktion und Vergabe von Aktien muss festgelegten Regeln folgen.
Die Verwaltung des Aktienbuchs, in dem verbindlich die Aktionäre mit der Anzahl
der von ihnen gehaltenen Aktien festgehalten wird, ist sehr sorgfältig
vorzunehmen und bereitet bei Aktienverkäufen, der Aufteilung von Globalaktien
und ähnlichen Änderungen erfahrungsgemäß viel Aufwand. Fast alle Vorgänge müssen
notariell beglaubigt und beim Handelsregister eingetragen werden. Da diese
Abläufe ohne profunde juristische Vorkenntnisse kaum richtig zu handhaben sind,
kommt man nur in Ausnahmefällen ohne eigenen Juristen aus.
Da für einen
möglichen späteren Börsengang alle Vorgänge im Unternehmen, einschließlich des
Gründungsvorganges selber, im juristischen Sinne korrekt sein müssen, lassen
sich auch kaum Kosten sparende Kürzungen vornehmen. Vorgänge, die nicht
ordnungsgemäß abgelaufen, lassen sich im Nachhinein nur schwer wieder
korrigieren. Die Regelungen des Corporate Governance legen dem Unternehmen recht
enge Anforderungen an, die eingehalten werden sollten.
Die für die
formalen Vorgänge und die juristische Beratung eingesetzten Mittel und
personellen Ressourcen fehlen möglicherweise später für den Unternehmensaufbau.
Daher ist vor der Gründung sorgfältig abzuwägen, ob es tatsächlich schon bei der
Gründung eine Aktiengesellschaft sein muss oder ob nicht das Gleiche auch mit
einer GmbH, GmbH & Co. KG, KG oder einer Ltd. erreicht werden kann. Die
Regelungen für eine GmbH sind für einen Gründer auf jeden Fall leichter zu
erfüllen, und die formalen Anforderungen sind deutlich niedriger. Dies sollte
natürlich trotzdem keinen Einfluss auf die unternehmerische Sorgfalt bei
gesellschaftsrechtlichen Vorgängen haben. Sollte später ein Börsengang geplant
sein, so ist die Umwandlung der GmbH in eine AG möglich. Der dabei entstehende
Aufwand ist auch nicht höher als bei der Gründung der AG und erfolgt in der
Regel in einer Unternehmensphase, in der bereits eine Organisation aufgebaut ist
und nicht alle Aufgaben gleichzeitig umgesetzt werden müssen.
Inwieweit
die englische „Limited“ (Ltd.) eine sinnvolle Alternative ist, hängt sicher vom
jeweiligen Geschäftsmodell ab und die Akzeptanz bei Geschäftspartnern und Kunden
sollte ein entscheidendes Kriterium bei der Entscheidung sein. Die kurzfristigen
Vorteile eines niedrigen Eigenkapitals im Vergleich zur GmbH kann schnell durch
die Nachteile der zusätzlichen Kosten für den Abschluss nach deutschem und
englischem Recht aufgezehrt werden. Steuerliche Vorteile ergeben sich auf jeden
Fall dann nicht, wenn die Leistungserbringung im Wesentlichen in Deutschland
erfolgt. Außerdem reicht das niedrige Eigenkapital der Ltd. in der Regel nicht
für den Aufbau eines anspruchsvolleren Geschäftes aus.
Bei der
Entscheidung für ein Geschäftsmodell sollte auf jeden Fall die längerfristige
Perspektive wichtiger sein als eine kurzfristige Optimierung. Auch sollte der
mit der Gesellschaftsform verbundene Aufwand für formale Themen beachtet werden.
In der Aufbauphase sollte der Fokus eher bei operativen Themen als bei der
Erfüllung von Formalien liegen. Aber es gibt trotzdem genügend Fälle, in denen
sich auch die Gründung eines Unternehmens in der Form einer Aktiengesellschaft
empfiehlt (z.B. in Form der etwas einfach zu handhabenden kleinen
AG).
Das Gründerteam
Ein Unternehmen kann nur so
erfolgreich sein, wie seine handelnden Akteure. Das Gründungsteam ist deshalb
nicht nur für den kurzfristigen, sondern auch langfristigen Erfolg des
Unternehmens ganz entscheidend. Wie viele Mitglieder dieses Gründungsteam haben
sollte, lässt sich nicht verallgemeinern. Typisch sind Größenordnungen von drei
bis sechs Personen. Dabei sind für die überwiegende Zahl der Geschäftsmodelle
die Bereiche Finanzen und Verwaltung, Vertrieb und Technik abzudecken. Nach wie
vor haben bei vielen Gründungen die Bereiche Entwicklung und Technik bzw.
Produktion einen überdurchschnittlich hohen Stellenwert. Dabei sind die Bereiche
Finanzen und gerade auch Vertrieb nicht als nachgelagerte Funktionen zu
betrachten, sondern können für das Überleben und das erfolgreiche Wachsen von
entscheidender Bedeutung sein. Sie sollten daher schon in der Vorbereitungs- und
Gründungsphase einbezogen werden und ein Mitspracherecht bei der Planung
haben.
Neben der rein fachlichen Qualifikation der Mitglieder des
Gründungsteams ist der menschliche Faktor ein weiterer sehr wichtiger. Der
Prozess von der Gründung über den Aufbau und das Wachstum bis zum Erreichen des
Break-even Punktes ist ein sehr schwieriger und arbeitsintensiver, bei dem es
nur in Ausnahmefällen ohne Krisen abgeht. Die Zusammenarbeit ist in der Regel in
dieser frühen Phase wesentlich enger und intensiver als zu späteren Phasen des
Unternehmens. Es ist daher notwendig, dass sich die Mitglieder des
Gründungsteams völlig aufeinander verlassen können und gemeinsame Ziele
verfolgen. Da der Arbeitseinsatz in dieser Phase überdurchschnittlich hoch ist,
sollten alle Gründungsmitglieder bereit und willens sein, diesen Stress
auszuhalten. Auf jeden Fall sollten die mit der Unternehmensgründung verfolgten
Ziele der Gründer möglichst übereinstimmen.
Abseits dessen sollte den
Gründern auch eine weit gehende Resistenz gegen die bestehenden und sich im
Laufe der Unternehmensentwicklung ergebenden Unsicherheiten gemeinsam sein. Wer
die Sicherheit einer laufenden Gehaltszahlung und einer langfristigen
Beschäftigung sucht, sollte sich die Gründung eines Unternehmens sehr gut
überlegen. Dabei darf die Bereitschaft zum Eingehen unternehmerischer Risiken
nicht mit einer fehlenden Sensibilität gegenüber Risiken oder gar einem
leichtsinnigen Verhalten gleichgesetzt werden.
Ebenfalls für die
Entwicklung des Unternehmens kritisch zu betrachten ist, bei der Zusammensetzung
des Gründungsteams Kompromisse zu machen. Aus verschiedenen Erfahrungen habe ich
die Folgen solcher scheinbar unumgänglicher Kompromisse erleben müssen. Krisen
eines Unternehmens können durchaus ausgelöst werden durch die unterschiedlichen
Vorstellungen von der Führung und den unterschiedlichen persönlichen Zielen der
Mitglieder des Führungsteams.
Vor diesem Hintergrund ist es auch generell
von Vorteil, wenn alle Gründer mit den gleichen Erfolgschancen im Sinn von
Anteilen und Optionen ausgestattet sind, so dass bei einer erfolgreichen
Entwicklung auch ein gleich hoher Gewinn winkt. So weit dies Sinn macht, sollten
die Gehaltskonditionen identisch sein, um später unproduktive Diskussionen über
dieses Thema zu vermeiden. Auf jeden Fall ist der Zusammensetzung des
Gründungsteams eine mindestens ebenso hohe Bedeutung beigemessen werden wie der
Produktgestaltung und dem Business Plan. Wenn Bedenken im Hinblick auf das Team
bestehen, sollte eine Gründung lieber verschoben werden oder ein Start in einer
„kleineren“ Besetzung vorgenommen werden. Fehlende Kompetenzen in Randbereichen
können unter Umständen von Gesellschaftern wie z.B.
Venture-Capital-Gesellschaften beigesteuert werden. Eine andere Möglichkeit ist
die Zusammenarbeit mit Interimsmanagern oder die Unterstützung durch erfahrene
Unternehmer als Coaches.
Beteiligung von Investoren
Als
Investoren bei der Unternehmensgründung nahe liegend sind Privatpersonen aus dem
Gründerumfeld oder Business Angel. Über diese Art von Investoren lässt sich in
der Regel relativ schnell und problemlos eine Anschubfinanzierung
bewerkstelligen. Allerdings sind auch in diesem Fall die richtigen
Randbedingungen im Sinne eines stimmigen Geschäftskonzeptes und eines
überzeugenden Umsetzungsplanes unerlässlich. Auch der Privatinvestor strebt mit
einer Private Equity Beteiligung je nach Risiko Renditen oberhalb derjenigen
einer „sicheren“ Anlage in Aktien, Fonds o.ä. an. Der Vorteil der Finanzierung
auf diesem Wege ist die in der Regel geringe Mitsprache der Privatinvestoren bei
unternehmerischen Entscheidungen. Auf der anderen Seite ist je nach
Risikobereitschaft des Investors aber auch das Investitionsvolumen eher niedrig
(typischerweise im Bereich von deutlich unter € 500.000).
Eine
Faustformel für richtige oder falsche Investoren gibt es nicht. Allgemeine
Aussagen können nur ein Anhaltspunkt sein. Bei einem Geschäftsmodell mit hohem
Kapitalbedarf ist ein „kleiner“ Einstieg und eine Anfangsfinanzierung mit den
für Privatinvestoren oder Venture-Capital-Geber typischen Beträgen von bis zu
zwei Millionen Euro nicht möglich oder sogar gefährlich. Der Aufbau eines
Unternehmens mit aufwändiger Infrastruktur oder teuren Produktionseinrichtungen
benötigt oft eine nicht unerhebliche Menge an Kapital.
In einem solchen
Falle ist es vielleicht besser, auf einen strategischen Investor zu setzen und
damit die weitere Entwicklung des Unternehmens unabhängiger von der Entwicklung
des Kapitalmarktes zu machen – obwohl natürlich in einer solchen Konstellation
andere Abhängigkeiten die Folge sein können. Bei innovativen Vorhaben bestehen
durch die erheblichen Vorleistungen Entwicklungsrisiken im Hinblick auf das
Ergebnis, in der tatsächlich notwendigen Entwicklungszeit und dann natürlich das
Risiko für die Akzeptanz des Produktes beim Nutzer. In solchen Situationen kann
die Zusammenarbeit mit einem strategischen Partner möglicherweise von Vorteil
sein, wenn das Innovationsvorhaben Synergien zu dessen Kerngeschäft aufweist.
Dann sind die Chancen für eine faire Aufteilung der Risiken höher als bei einer
reinen Auftragsentwicklung.
Auf der anderen Seite bereitet ein
strategischer Partner dem Unternehmensgründer möglicherweise andere Risiken. So
kann ein Strategiewechsel, wie er gerade in dynamischen Branchen immer wieder zu
beobachten ist, ein Synergieprodukt mit strategischer Bedeutung auch ebenso
schnell in eine unbedeutende Nischenposition drängen, für die keine Bereitschaft
zur weiteren Finanzierung gegeben ist. Also ist auch die Zusammenarbeit mit
einem strategischen Partner nicht ohne Probleme.
Eine andere
Schlussfolgerung kann sein, dass Innovationsvorhaben mit einem hohen
Gesamtinvestitionsbedarf für Entwicklung und Markteinführung für die Umsetzung
in neu gegründeten Unternehmen nicht ideal geeignet sind. Vielleicht gilt dies
nicht in allen Fällen und in allen Branchen. Manchmal ist es sicher besser,
zunächst mit einem noch überschaubaren Geschäft zu beginnen und erst nach
erfolgreicher Umsetzung und der Erzielung von nachhaltigen Umsätzen an eine
Erweiterung mit dem Innovationsvorhaben zu gehen. Allerdings sollte auch bei
einem solchen Vorgehen die vorhersehbare Gesamtfinanzierung schon im Vorfeld
gesichert sein, z.B. durch die Einbeziehung eines strategischen Partners. Dabei
bedeutet Sicherung der Finanzierung nicht, dass das benötigte Kapital schon zum
Zeitpunkt des Arbeitsbeginns auf dem Konto des Unternehmens eingezahlt sein
muss. Es genügt die verbindliche Zusicherung und eine Zahlung in Tranchen; die
zwischenzeitliche Anlage des Kapitals können Beteiligungsgesellschaften oder
strategische Partner im Zweifelsfall besser vornehmen als der
Unternehmensgründer.
Diese Überlegungen gelten in erster Linie für
Innovationsvorhaben mit hohen Risiken und hohem Finanzierungsbedarf. Wenn der
Finanzierungsbedarf deutlich niedriger liegt und der Unternehmensaufbau bis zum
Break-even mit maximal einigen Millionen Euro dargestellt werden kann, können
Venture-Capital-Gesellschaften und Förderbanken durchaus geeignete Investoren
für Unternehmensgründer sein.
Durchführung von
Kapitalmaßnahmen
Von Unternehmensgründern wird der Aufwand für die
Durchführung von Kapitalerhöhungen in aller Regel deutlich unterschätzt.
Erschwerend kommt hierbei hinzu, dass nur die wenigsten Unternehmensgründer im
Vorfeld Erfahrung mit der Unternehmensfinanzierung gesammelt haben. Generell
lassen sich folgende Phasen einer Kapitalerhöhung unterscheiden:
-
Überlegung zum tatsächlichen Kapital-Bedarf und Bewertung des Unternehmens
-
Vorbereitung von Unterlagen zur Präsentation und Prüfung
- Kriterien für die
Auswahl von Investoren nach den Bedürfnissen des Unternehmens erstellen
-
Auswahl und Ansprache geeigneter Investoren (Business Angel, Venture Capital
bzw. Corporate Venture Capital, Fördermittelgeber, Beteiligungsgesellschaften
etc.)
- Formale Vorbereitung der Kapitalerhöhungsbeschlüsse
-
Aussagekräftige Präsentationen erstellen und Interessenweckung bei ausgewählten
Investoren
- Technische, rechtliche und wirtschaftliche Due Diligence durch
den potenziellen Investor vorbereiten; hierfür ist je nach Phase des
Unternehmens und Art des Investors ein Zeitaufwand von ein bis drei Monaten zu
planen
- Vertragsverhandlung
- Umsetzung und Eintragung der
Kapitalerhöhung
Der gesamte Prozess einer Kapitalerhöhung kann durchaus
ein ganzes Jahr und mehr in Anspruch nehmen und sollte daher früh genug begonnen
werden. Dabei hängt natürlich vieles von der Attraktivität des Marktes und dem
Stand des Unternehmens ab, aber der entscheidende Faktor ist die aktuelle
Situation der Kapitalmärkte zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung- In der Zeit von
2001 bis 2003 gerieten so manche Unternehmen alleine durch die fehlende
Investitionsbereitschaft der Venture-Capital-Gesellschaften in erhebliche
Engpässe.
Ein wichtiger Erfolgsfaktor ist es dabei, sich bei dem
Gesamtprozess von der Ansprache über die Gestaltung der Präsentation bis zur
späteren Vertragsverhandlung auf die Sicht der Kapitalgeber einzustellen. Diese
haben in der Regel eine wesentlich allgemeinere Markt- und Branchenkenntnis als
der Unternehmer. Auch sind die verfolgten Ziele und die durch die Vorgaben von
Anlagestatuten gegebenen Randbedingungen (z.B. bezüglich der absoluten und
relativen Beteiligungshöhe, der erforderliche Mitspracherechte und die zeitlich
begrenzte Anlagedauer bei vielen Wagniskapitalgebern) zu beachten. Durch die
Orientierung an einem späteren Exit ergeben sich zusätzliche Randbedingungen für
das Unternehmen, die bei Ihrer Vorbereitung einer Kapitalmaßnahme zu
berücksichtigen sind. Der Anlagehorizont der Kapitalgeber liegt in der Regel im
Bereich von drei bis sechs Jahren und ist damit kürzer als die Perspektive der
meisten Unternehmensgründer.
Mittelverwendung
Über die
Verwendung der eingeworbenen Kapitalmittel sollte man sich schon frühzeitig
Gedanken machen. Hierzu gehört auch die Dimensionierung der Aufbauorganisation
während der Startphase. Viele Gründer wollen möglichst alles in kürzester Zeit
schaffen. Ein anderer Ansatz ist ein langsameres Wachstum mit weniger Personal
und mit einem geringeren Mitteleinsatz. An die Stelle des Anspruches, in kurzer
Zeit möglichst viele Ziele in perfekter Form zu erreichen, kann man durchaus
auch das Ziel setzen, mit dem in der ersten Gründungsphase eingezahlten Kapital
möglichst lange aus zu kommen.
Da sich die Kapitalmärkte auch in Zukunft
weiter verändern werden und es keine Garantie dafür gibt, dass sich ein Crash
wie derjenige von 2001 nicht wiederholt, sollte in einer Worst-Case-Planung
immer davon ausgegangen werden, dass kurzfristig kein weiteres Kapital oder
zumindest keine neuen Investoren gewonnen werden können. Wenn dies bei der
Gründung des Unternehmens geschieht, ist der Schaden noch nicht sehr groß. Wenn
aber eine solche Entwicklung während des Aufbaus bzw. in der Wachstumsphase
geschieht, dann kann es existenzbedrohend werden. Eine solche Entwicklung kann
zu verschiedenen Auswirkungen für das Unternehmen und die Gründer führen. So
sind möglicherweise die eigenen Anteile der Grüner unter den Bedingungen einer
aufgezwungenen Aktionärsvereinbarung stark verwässert und damit entwertet, die
vorherige Freiheit der Entscheidung wird in ein enges Korsett gezwängt und die
Arbeitsweise unterscheidet sich nicht mehr von derjenigen einer angestellten
Tätigkeit. Es gelingt vielleicht nicht immer, mit der Anfangsfinanzierung bis
zum Break-even auszukommen, aber die Überlegung nach dem Muster „was wäre, wenn“
kann sehr hilfreich sein.
Zusammenarbeit mit Investoren
Die
Zusammenarbeit mit Investoren sollte eigentlich immer auf einer offenen und
transparenten Basis erfolgen. Bei Abschluss der Beteiligung haben die Gründer
und die Investoren in der Regel die gleichen Ziele, und diese Situation kann
helfen, mögliche Probleme gemeinsam zu meistern. Daher ist eine offene und
transparente Kommunikation unabdingbar. Ob dies in Form eines ausführlichen
Quartalsberichtes, durch monatliche Reports oder in persönlichen Treffen
erfolgt, ist eine Frage der individuellen Absprachen. Beachtet werden muss dabei
aber auf jeden Fall der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gesellschafter.
Wenn ein Aktionär eine detaillierte Information benötigt, müssen diese den
anderen Aktionären ebenfalls gewährt werden.
Es macht natürlich keinen
Sinn, unternehmensrelevante Probleme „geheim halten“ zu wollen. Gerade
professionelle Investoren haben vermutlich schon mehr Probleme in jungen
Unternehmen gesehen als die meisten Gründer. Unter Umständen können sie daher
auch Ratschläge zur Problemlösung geben. Es ist auf jeden Fall ratsam,
bestehende Investoren frühzeitig über geplante Kapitalmaßnahmen zu informieren.
Auch wenn sie vielleicht selber nicht an einer weiteren Kapitalerhöhung
teilnehmen, können sie Empfehlungen zu anderen geeigneten Investoren geben oder
auch Kontakte herstellen. Es ist z.B. keineswegs ungewöhnlich, dass
institutionelle Investoren Co-Investments eingehen. Auch im Bereich der
Fördermittel können viele Investoren beratend und vielleicht vermittelnd tätig
werden. Für einige dieser Programme ist es sogar notwendig, dass einer der
institutionellen Investoren als Leadinvestor den Fördermittelantrag
stellt.
Auch in anderen Bereichen können die Investoren helfend
mitwirken. Dies gilt z.B. bei der Suche nach Führungskräften oder bei der
Einführung von Controlling-Instrumenten. Es kann daher nicht schaden, bei
solchen Themen die Investoren zu fragen. Je nach Ausrichtung des Investors kann
er Kontakte zu anderen Beteiligungsunternehmen herstellen, wenn es mögliche
Synergien gibt. Allerdings sollten Gründer nicht darauf vertrauen, dass bei
ihrem Unternehmen vorhandene Lücken durch den Investor geschlossen werden. Auch
ein institutioneller Investor betreut schließlich nur ein begrenztes Portfolio
an Beteiligungsunternehmen.
Im Bereich des Marktzuganges oder bei der
Vermittlung von Vertriebskontakten werden die Möglichkeiten der Investoren
dagegen häufig überschätzt. Erfahrungsgemäß sind die Möglichkeiten in diesem
Segment eher beschränkt, und man kann sich als Gründer keinesfalls auf solche
Kontakte verlassen. In diesem Bereich sind die
Corporate-Venture-Capital-Unternehmen vielleicht ein bisschen im Vorteil, wenn
sie einen internen Markt für die Produkte des Unternehmensgründers öffnen
können.
Generell ist zu beachten dass die Zusammenarbeit von
Unternehmensgründern und Investoren eine Beziehung auf Zeit ist, in der alle
Beteiligten ihre eigenen Ziele und Rahmenbedingungen haben. Wenn es gelingt, die
unterschiedlichen Ziele in gemeinsame Strategien um zu setzen, dann können alle
Seite die eigenen Ziele am ehesten
erreichen.
Vertragsgestaltung
Obwohl insbesondere in der
Gründungsphase die Zeit fehlt und oft auch das Kapital für eine sorgfältige
Umsetzung der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen bei der Unternehmensgründung,
so sollte dieser Aspekt nicht unterschätzt werden. Im laufenden operativen
Betrieb und mit einer ersten "Historie" ist es mitunter aufwändig Anfangsfehler
zu heilen. Dabei kann gerade dieser Aspekt bei einer Aufnahme von neuen
Gesellschaftern nach der Gründung (z.B. im Zuge einer Kapitalerhöhung)
Schwierigkeiten bereiten. Hier sind die in Verbindung mit
Aktionärsvereinbarungen oft geforderten Garantien in Beteiligungsverträgen zu
beachten, da diese in der Regel eine Haftung mit dem privaten Vermögen der
Gründer fordern.
Vertriebsplanung
Neben den formalen
Aspekten sollte ein besonderes Augenmerk auf die Gestaltung der
Vertriebsstrategie und der Vertriebskanäle gelenkt werden, da der spätere Erfolg
wesentlich vom optimalen Vorgehen im Vertrieb abhängt. Siehe hierzu auch den
Beitrag Vertriebsprozess und -optimierung. Die Vertriebsplanung sollte bei den
potenziellen Kunden beginnen und über eine Clusterung zu Zielgruppen zu einer
Detailanalyse führen. Die Zielgruppenanalyse kann in Verbindung mit einer Markt-
und Wettbewerbsanalyse wichtige Aufschlüsse liefern, welche Vertriebsstrategien
erfolgversprechend sind und welche Vertriebskanäle gewonnen werden müssen.
Kooperationen
Ein anderer Aspekt, der sowohl die
Geschäftsplanung an sich, aber auch die spätere Entwicklung erheblich
beeinflussen kann, ist die Auswahl der Partner. Strategische Partnerschaften
können den Einstieg erleichtern und helfen, das Risiko ab zu federn. Auf der
anderen Seite besteht die Gefahr, das ein strategischer Partner erheblichen
Einfluss auf die Entwicklung und Ausrichtung des Geschäftes nimmt. Wenn die
eigene Geschäftstätigkeit für den Partner langfristig hohe Bedeutung hat, ist
eine mittelfristige Übernahme durch einen Trade Sale eine wahrscheinliche
Option. Aber nicht nur bei strategischen Partnern ist schon in der Planungsphase
eine Vorauswahl zu treffen und Kooperationsgespräche zu führen. Entwicklungs-,
Produktions- und Vertriebskooperationen können die Entwicklung des Unternehmens
deutlich beschleunigen. Siehe hierzu auch den Beitrag Partnerschaften im
Mittelstand.
Externe Hilfe durch
Berater
Unternehmensgründer sind oft nicht in der Lage, die Hilfe von
Unternehmensberatern in Anspruch zu nehmen. Trotzdem ist die Hilfe von
erfahrenen Unternehmern sinnvoll, um "Anfängerfehler" zu vermeiden und in der
Geschäftsvorbereitung keine wichtigen Elemente zu übersehen. Ein anderer Aspekt,
bei dem externe Hilfe sinnvoll ist, besteht in der Nutzung eines
Kontaktnetzwerks, z.B. zu potenziellen Geschäftspartnern, aber auch zu
Investoren.
Um trotz Kostenrestriktionen nicht auf qualifizierte Hilfe
verzichten zu müssen, bieten sich verschiedene Wege an. Zum einen kann dies in
der frühzeitigen Beteiligung eines Business Angels bestehen, der als ehemaliger
Unternehmer die Voraussetzungen erfüllt. Daneben besteht die Möglichkeit,
Beratungsprojekte über die regionalen Wirtschaftsförderungs-Gesellschaften
fördern zu lassen (entsprechende Programme mit EU-Mitteln stehen für viele Fälle
zur Verfügung). Eine andere Möglichkeit ist ein Coaching durch einen Berater
(auch in Form eines Online-Coachings). Der Coach entwickelt in der Regel selber
keine Konzepte, aber er kann durch Hinweise und kritische Fragen bei der
Umsetzung helfen und den Prozess zielgerichtet beschleunigen.
Ouelle: Ein
Beitrag von Dr. Jürgen Kaack
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