Europahandel - DE - Finanzamt spannt Firmen im Kampf gegen Steuerbetrug ein!
von Insolution Team
"Es kann nicht sein, dass ein Unternehmer erst
detektivische Recherchen über seinen Kunden anstellen muss, bevor er
seine Produkte liefern kann",so die Aussage der Wirtschaftsverbände.
Um eine verschärfte Haftung der Unternehmer für betrügerische Abnehmer
von Waren zu verhindern, wollen die Spitzenverbände der Wirtschaft einen
eigenen Maßnahmenkatalog erarbeiten.
Die Bundesregierung muss einen neuen Weg einschlagen, da das von ihr
ursprünglich favorisierte sogenannte Reverse Charge Verfahren keine
Unterstützung in der EU fand. Selbst für einen Pilotversuch in
Österreich konnte im Rat der EU-Finanzminister keine Einstimmigkeit
herstellt werden. Die EU-Kommission hat die Anforderungen für den
Pilotversuch so hochgeschraubt, dass die österreichische Regierung kein
Interesse mehr daran hatte. Der einzige andere Reverse Charge Anhänger
Deutschland hatte bereits im Februar seine Pläne aufgegeben.
Beim Reverse Charge Verfahren führt ein Betrieb, der eine Ware oder
Dienstleistung an eine andere Firma liefert, die Umsatzsteuer nicht mehr
an das Finanzamt direkt ab. Dies tut stattdessen der Empfänger der
Ware. Dadurch entfällt die Erstattung der Vorsteuer durch das Finanzamt.
Das soll die Betrugsbekämpfung erleichtern, da viele Betrüger die
Vorsteuer mit gefälschten Rechnungen kassieren.
Das deutsche Finanzministerium will nach dem gescheiterten Anlauf für
einen Systemwechsel jetzt von den deutschen Unternehmen verlangen, dass
sie umfangreiche Dokumentationen über ihre Kunden beibringen, bevor sie
die Vorsteuer anmelden können. Außerdem soll die Haftung nicht nur dann
greifen, wenn der Unternehmer wusste, dass er an einen Betrüger liefert.
Künftig könnte der Unternehmer schon dann haften, wenn er nicht alles
getan hat, um auszuschließen, dass er einem Betrüger aufsitzt. Die
Wirtschaft hingegen setzt auf mehr Personal und bessere Prüfungen in den
Finanzämtern.
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