Firmenbestatter in Köln vor Gericht

von Insolution Team

Acht Angeklagten werden Insolvenzdelikte vorgeworfen. Sie übernahmen marode Firmen, verschoben Besitzverhältnisse und brachten so Gläubiger um ihr Geld.

Köln - „Firmenbestatter“ selbst würden sie sich nie nennen. Sie bevorzugen die Bezeichnung „Berater“ oder „Krisenberater“. Der Schaden, den sie anrichten, kann in Millionenhöhe liegen. Der Gesamtschaden, den mutmaßliche „Firmenbestatter“ im Raum Köln, Aachen, Leverkusen und Düsseldorf angerichtet haben, wird auf rund zwei Millionen Euro geschätzt.

Ausgeklügeltes System

Seit Freitag müssen sich acht Angeklagte vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Köln verantworten. Ihnen wird in einer 60 Seiten starken Klageschrift eine ganze Palette von Delikten vorgeworfen, darunter Insolvenzverschleppung, Bankrott und Untreue in 272 Fällen.

Dabei soll einer der Angeklagten, der 57-jährige Dieter J., als Hintermann und Rädelsführer tätig gewesen sein und die anderen sieben angewiesen haben, marode und kurz vor der Insolvenz stehende Kapitalgesellschaften zu übernehmen. Die Staatsanwaltschaft erhebt den Vorwurf, die sieben Männer und eine Frau hätten 1995 gemeinschaftlich eine Vereinigung gegründet, deren Ziel es gewesen sei, als „Firmenbestatter“ tätig zu werden.

„GmbH-Probleme? Insolvenz? Wir wissen was zu tun ist“, so lauteten die Zeitungsinserate oder Internetauftritte, mit denen sie die angeschlagenen Firmen geködert haben sollen. Firmenbestatter bieten ihre Dienste an, wenn ein Betrieb pleite ist und der Geschäftsführer laut Gesetz den Gang zum Amtsgericht antreten müsste. Doch der legale Weg, den das Insolvenzrecht anbietet, ist den Beteiligten oft zu mühsam. Mit Hilfe der Firmenbestatter ist man dagegen mit einem Schlag alle Schulden los. Rufwahrung lautet das Schlagwort und ist einer der Gründe, warum sich Firmen auf solche illegalen Geschäfte einlassen.

Die damalige Firma AET Edelstahltechnik GmbH und die Firma Abbruchtechnik GmbH hatten eines gemeinsam: den Angeklagten Hartmut D. als neuen Geschäftsführer. Zunächst war er als „Krisenberater“ der Firmen tätig, soll den Geschäftsführern erklärt haben, dass sie sich möglicherweise schon wegen nicht gestellter Insolvenzanträge strafbar gemacht hätten oder das die Unternehmen nicht mehr sanierungsfähig seien. Dafür soll er hohe Beraterkosten kassiert haben. Danach, so lautet der Vorwurf, soll er alle Geschäftsanteile der Firmen aufgekauft und dann an - für die Gläubiger nicht mehr erreichbare - osteuropäische Scheinerwerber veräußert haben. Damit sei der Konkursantrag vermieden worden.

Durchdachtes System

Das System ist durchdacht: Mit jedem Wechsel des Gesellschafters und mit der Sitzverlegung ins Ausland wächst für den Gläubiger die Gefahr, dass er am Ende nicht mehr weiß, an wen er sich mit seiner Forderung wenden muss.

Fünf Prozesstage sind angesetzt, und dabei sind noch jede Menge Akten zu wälzen. Die von der Staatsanwaltschaft gesammelten Akten nehmen in einer Lagerhalle so viel Platz ein wie 30 Pkw.
Quelle(KStA)

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