Gründung einer US Corp. bzw. AG
von Insolution Team
Zum einen sind die meisten großen amerikanischen Unternehmen
als Kapitalgesellschaft organisiert, zum anderen sind einige der amerikanischen
Gesellschaftsformen als Mantel für eigene Geschäfte beliebt, weil sie ohne die
strengen Kapitalaufbringungsvorschriften des deutschen, österreichischen oder
Schweizer Gesellschaftsrechts die Haftung des Handelnden auf das
Gesellschaftsvermögen beschränken können.
Die Corporation zeichnet sich
im besonderen dadurch aus, dass die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen
beschränkt wird und das Unternehmen über den Tod der Gründer und Anteilseigner
hinaus bestehen bleibt.
Als incorporated gelten Unternehmen in den USA,
die nach dem geltenden Gesellschaftsrecht eines dortigen Bundesstaates im
Handelsregister eingetragen wurden. Es ist nicht zwingend notwendig, dass ein
Unternehmen seinen Sitz in dem Bundesstaat hat, in dem es eingetragen
wurde.
Corporation ist ein aus dem englischen stammender Begriff, der oft
als Zusatz in dem Firmennamen genutzt wird. Dieser wird auch als Abkürzung in
Form von Corp. oder Inc.
(incorporated) angewandt. Corporations können
gewinnorientierte oder nicht gewinnorientierte Aktiengesellschaften sein.
Bei der "normalen" Corporation unterscheidet man zwischen „authorized
shares“ und „issued shares“. Alle Aktien, deren Anzahl in den Articles of
Incorporation angegeben wurde, nennen sich authorized shares. Die sogenannten
„issued shares“ sind diejenigen Aktien, die tatsächlich von Shareholdern
(Aktionären) übernommen wurden.
Die Aktien müssen in den USA nicht
zwangsläufig einen Nennbetrag besitzen.
Wenn die Privatsphäre der
Anteilseigner am wichtigsten ist, werden die Unternehmen gern in Nevada
eingetragen, da dort die Eigentumsverhältnisse nicht
öffentlich sein
müssen. Aber auch in anderen Staaten sind die Eigentümer nicht mehr öffentlich
einsehbar, wie z. B. in Florida.
Ein Kapitalnachweis entfällt.
Weiterführende Links:
http://www.us-incorporation.eu/
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