Rascher Handlungsbedarf!

von Insolution Team

Mögliche Rückerstattung des Beitrags zum Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds Der Verfassungsgerichtshof hat ein Prüfungsverfahren des Insolvenzentgeltsicherungsgesetzes (IESG) eingeleitet, da Bedenken gegen die Höhe der Beiträge an den Fonds bestehen. Die von Ihnen geleisteten Beiträge waren mit 0,7% der Lohnsumme möglicherweise zu hoch bemessen.

Sind Sie davon betroffen?

Alle österreichischen Arbeitgeber könnten vom Ausgang des Verfahrens betroffen sein, da bei Aufhebung der Bestimmungen, gegebenenfalls ein Rückerstattungsanspruch hinsichtlich zuviel bezahlter Beiträge besteht. Allerdings ist davon auszugehen, dass nur jene Unternehmer eine mögliche Rückerstattung erwarten dürfen, deren Verfahren bereits beim Verfassungsgerichtshof anhängig sind.

Was ist zu tun?

Um in den Genuss einer möglichen Rückerstattung zu kommen, muss unverzüglich ein Antrag auf Rückerstattung der geleisteten IESG-Zuschläge bei der zuständigen Gebietskrankenkasse gestellt werden. Dieser Antrag kann sogar für die letzten fünf Jahre gestellt werden, da das Recht auf Rückforderung nach fünf Jahren verjährt.

Nach Einlangen eines abweisenden Bescheides der Gebietskrankenkasse muss dann umgehend eine Berufung eingebracht werden, da erst nach abweisender Berufungsentscheidung eine Beschwerde eingebracht werden kann.

Aufgrund der Ungewissheit der noch zur Verfügung stehenden Zeit, müssen Sie rasch handeln, um die Chance wahrzunehmen, möglicherweise für maximal fünf Jahre Beiträge rückerstattet zu erhalten.

Zahlt sich eine Rückerstattung für mich aus?

Der IESG - Zuschlag beträgt 0,7 % der monatlichen Bruttolohnsumme, wobei maximal 0,7% von der ASVG - Höchstbeitragsgrundlage (derzeit € 3.630,-/Monat) zu entrichten sind.

Wenn Sie beispielsweise 20 Dienstnehmer mit einem Monatsgehalt von je € 4.000,- in den letzten 5 Jahren beschäftigt haben, beträgt der maximal rückerstattbare Betrag rund € 30.500,-.

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