Steuerparadies Österreich
von Insolution Team
Zu den wesentlichen Änderungen ab 2008 gehören:
Senkung des KöSt-Satzes auf 15 Prozent: Auf den ersten Blick
eindrucksvoll wirkt die Senkung des Körperschaftssteuersatzes, der auf die
Besteuerung von Kapitalgesellschaften anzuwenden ist, von derzeit 25 Prozent auf
15 Prozent. Die Körperschaftssteuer allein entspricht aber nicht der
tatsächlichen Steuerbelastung für Gewinne von Kapitalgesellschaften (wie dies
etwa in Österreich der Fall ist).
In Deutschland wird nach wie vor
zusätzlich die Gewerbesteuer eingehoben. Die Ertragsteuerbelastung der
Kapitalgesellschaften wird daher insgesamt nur um ca. 10 Prozent auf rund 30
Prozent ab 2008 sinken. Begünstigung für nicht entnommene Gewinne: Nach dem
Vorbild Österreichs werden die nicht für private Zwecke entnommenen Gewinne bei
Personenunternehmen steuerlich begünstigt besteuert. Personenunternehmen können
einen beliebigen Teil ihres nicht entnommenen Gewinns mit einem ermäßigten
Einkommensteuersatz von 28,25 Prozent (zuzüglich 5,5 Prozent
Solidaritätszuschlag) besteuern.
Wird der vorerst nicht privat verwendete
Gewinn (abzüglich der bereits bezahlten ermäßigten Einkommensteuer) in den
Folgejahren tatsächlich entnommen, unterliegt der entnommene Betrag (zeitlich
unbegrenzt) einer neu eingeführten Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Die sich
daraus ergebende Gesamtsteuerbelastung ist daher höher als die Versteuerung zum
laufenden Einkommensteuertarif im Jahr der Gewinnentstehung!
Finanzierung
der Steuerreform durch Abschaffung der degressiven Abschreibung (höhere
Abschreibungen in den ersten Jahren und geringere Beträge in den letzten Jahren
der Nutzungsdauer) Einschränkung des Zinsenabzuges bei der Gewerbesteuer Weitere
Einschränkungen beim Verlustabzug: In Zukunft geht in Deutschland generell bei
einem Gesellschafterwechsel der Verlustvortrag (teilweise) verloren. Die
zweistufige Verlustbeschränkung unterscheidet zwischen einem anteilsmäßigen und
einem vollständigen Untergang des Verlustabzugs.
Kommt es innerhalb von
fünf Jahren zu einer mittelbaren oder unmittelbaren Anteils- oder
Stimmrechtsübertragung, entfällt der Ver-lustabzug (anteilig) in Höhe der
übertragenen Anteile oder Stimmrechte. Pauschale Besteuerung privater
Kapitalerträge Ab 2009 werden private Zinsen- und Dividendenerträge nur mehr mit
einer pauschalen Steuer von 25 Prozent besteuert. Nach dem Modell der
österreichischen Kapitalertragsteuer wird die Steuer grundsätzlich von den
Bruttoerträgen – ohne Abzug von Werbungskosten – erhoben. Ebenfalls der
25-prozentigen Besteuerung unterliegen Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und
Aktien im Privatvermögen.
Dabei kommt es nicht auf eine bestimmte
Behaltedauer wie in Österreich an, wo Spekulationsgewinne aus der Veräußerung
von Wertpapieren und Aktien nach Ablauf eines Jahres nicht besteuert
werden.
Quelle: Journal Steuerberater
Weiterführende Links:
http://activepaper.tele.net/vntipps/Vlbg._Steuerberater.pdf
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