Steuerparadies Österreich

von Insolution Team

Im Juli 2007 wurde in Deutschland die große Unternehmenssteuerreform 2008 beschlossen, die eine Steuerentlastung von rund 30 Mrd. Euro vorsieht. Die Entlastungen werden jedoch weitgehend durch eine verbreiterte Steuerbemessungsgrundlage gegenfinanziert.

Zu den wesentlichen Änderungen ab 2008 gehören:

Senkung des KöSt-Satzes auf 15 Prozent: Auf den ersten Blick eindrucksvoll wirkt die Senkung des Körperschaftssteuersatzes, der auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften anzuwenden ist, von derzeit 25 Prozent auf 15 Prozent. Die Körperschaftssteuer allein entspricht aber nicht der tatsächlichen Steuerbelastung für Gewinne von Kapitalgesellschaften (wie dies etwa in Österreich der Fall ist).

In Deutschland wird nach wie vor zusätzlich die Gewerbesteuer eingehoben. Die Ertragsteuerbelastung der Kapitalgesellschaften wird daher insgesamt nur um ca. 10 Prozent auf rund 30 Prozent ab 2008 sinken. Begünstigung für nicht entnommene Gewinne: Nach dem Vorbild Österreichs werden die nicht für private Zwecke entnommenen Gewinne bei Personenunternehmen steuerlich begünstigt besteuert. Personenunternehmen können einen beliebigen Teil ihres nicht entnommenen Gewinns mit einem ermäßigten Einkommensteuersatz von 28,25 Prozent (zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag) besteuern.

Wird der vorerst nicht privat verwendete Gewinn (abzüglich der bereits bezahlten ermäßigten Einkommensteuer) in den Folgejahren tatsächlich entnommen, unterliegt der entnommene Betrag (zeitlich unbegrenzt) einer neu eingeführten Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Die sich daraus ergebende Gesamtsteuerbelastung ist daher höher als die Versteuerung zum laufenden Einkommensteuertarif im Jahr der Gewinnentstehung!

Finanzierung der Steuerreform durch Abschaffung der degressiven Abschreibung (höhere Abschreibungen in den ersten Jahren und geringere Beträge in den letzten Jahren der Nutzungsdauer) Einschränkung des Zinsenabzuges bei der Gewerbesteuer Weitere Einschränkungen beim Verlustabzug: In Zukunft geht in Deutschland generell bei einem Gesellschafterwechsel der Verlustvortrag (teilweise) verloren. Die zweistufige Verlustbeschränkung unterscheidet zwischen einem anteilsmäßigen und einem vollständigen Untergang des Verlustabzugs.

Kommt es innerhalb von fünf Jahren zu einer mittelbaren oder unmittelbaren Anteils- oder Stimmrechtsübertragung, entfällt der Ver-lustabzug (anteilig) in Höhe der übertragenen Anteile oder Stimmrechte. Pauschale Besteuerung privater Kapitalerträge Ab 2009 werden private Zinsen- und Dividendenerträge nur mehr mit einer pauschalen Steuer von 25 Prozent besteuert. Nach dem Modell der österreichischen Kapitalertragsteuer wird die Steuer grundsätzlich von den Bruttoerträgen – ohne Abzug von Werbungskosten – erhoben. Ebenfalls der 25-prozentigen Besteuerung unterliegen Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und Aktien im Privatvermögen.

Dabei kommt es nicht auf eine bestimmte Behaltedauer wie in Österreich an, wo Spekulationsgewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und Aktien nach Ablauf eines Jahres nicht besteuert werden.
Quelle: Journal Steuerberater

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