Union peilt neue Rechtsform für Firmen an

von Insolution Team

Die Union erwägt, im Falle ihres Wahlsiegs eine neue Gesellschaftsform für Firmen einzuführen. Die so genannte Unternehmensgründergesellschaft (UGG) soll der beliebten britischen Unternehmensform "Limited Company" Konkurrenz machen.

Auch deutsche Existenzgründer sollen nach Ansicht der Union eine Gesellschaft ohne Stammkapital gründen können. "Eine UGG könnte diejenigen zurückgewinnen, die zur schnellen Umsetzung ihrer Geschäftsideen ins Ausland gehen", heißt es in einem Strategiepapier des Wirtschaftsexperten der Union, Jürgen Gehb, das der FTD vorliegt. "Ein neuer Gesellschaftstyp kann dazu beitragen, dass dem Bürger der Schritt in die Selbstständigkeit erleichtert wird."

Mit der Schaffung einer neuen Rechtsform soll sich das deutsche Gesellschaftsrecht dem internationalen Wettbewerb stellen. Gleichzeitig soll aber auch das renommierte Modell der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geschützt werden.

Seit zwei Jahren dürfen deutsche Unternehmer Firmen nach internationalem Recht gründen. Seitdem haben sich bis zu 15.000 neue Private Limited Companies (Ltd.) in Deutschland angesiedelt. Jede vierte neue Kapitalgesellschaft nimmt nach Schätzung der Bundesregierung mittlerweile diese Form an. Die deutsche GmbH droht damit ins Hintertreffen zu geraten.


Hürden beseitigen

Das Beispiel der Limited Company zeige, dass auch hier zu Lande ein Unternehmenstyp nachgefragt werde, der kein Mindeststammkapital erfordere, heißt es in dem CDU-Papier. So sei für die Gründung einer Limited Company ein Stammkapital von nur 1 £ notwendig - für eine GmbH-Gründung dagegen 25.000 Euro.

"Aus Sicht vieler Existenzgründer stellt der mit der Gründung einer GmbH verbundene Zeit- und Kapitalaufwand eine Hürde dar, durch die sie von der Umsetzung ihrer Geschäftsidee abgehalten werden", sagt Gehb, der im Rechtsausschuss des Bundestags die Wirtschaftspolitik der CDU/CSU-Fraktion vertritt.

Auch in Deutschland müsse eine schnelle und billige Unternehmensgründung möglich sein. Die Gründungskosten sollten deshalb auf das Niveau ausländischer Gesellschaftsformen gesenkt werden. Mit Hilfe eines standardisierten Formulars sollten Unternehmer innerhalb eines Tages die UGG anmelden.

In Unionskreisen hieß es, die Gesellschaft sei zwar grundsätzlich für Existenzgründer gedacht. Ein Zwangswechsel zur GmbH zu einem späteren Zeitpunkt sei aber nicht vorgesehen. Den Gesellschaftern stehe frei, auch langfristig bei der Gesellschaftsform zu bleiben.

Die rot-grüne Bundesregierung hatte im Frühjahr eine Gesetzesinitiative gestartet, um die Unternehmensgründung zu erleichtern. Das Stammkapital zur Gründung einer GmbH sollte auf 10.000 Euro von derzeit 25.000 Euro gesenkt werden.


Union blockierte rot-grüne Pläne

Das "GmbH-Gesetz" war eines der Reformvorhaben, mit denen Kanzler Gerhard Schröder die Agenda 2010 fortsetzen wollte. Die rot-grüne Initiative wurde jedoch im Gesetzgebungsverfahren aufgehalten und scheiterte am Widerstand der Union.

Die von Rot-Grün geplante Änderung der Kapitalanforderungen sei "falsch", weil der "gute Ruf" der GmbH dadurch gefährdet werde, sagt Gehb in seinem Papier. Zudem sei eine Senkung des Stammkapitals nicht die richtige Antwort, um im Wettbewerb mit der britischen Limited Company mithalten zu können.

Das europäische Ausland habe bereits "mit geringen Gründungskosten und unter Verzicht auf jegliches Stammkapital die nächste Runde im Wettlauf der Rechtsordnungen eingeleitet", so Gehb weiter. Um im Wettbewerb bestehen zu können, müsse deshalb ganz auf die Mindeststammeinlage verzichtet werden.

Das Phänomen sei als "Race to the Bottom" aus den USA bekannt und beschreibe den Wettbewerb um Niedrigststandards. "In einem mehrjährigen Prozess hat dies dazu geführt, dass die meisten der - in den USA einzelstaatlichen - Gesellschaftsrechtsordnungen in der Bedeutungslosigkeit versanken", betonte der Christdemokrat.

Die Union plant, im Gegenzug neue Haftungsregeln für Firmengründer einzuführen. "Der Verzicht auf das Stammkapital muss selbstverständlich durch andere Instrumente des Gläubigerschutzes aufgefangen werden", heißt es in dem Papier. "Vorstellbar ist ein Katalog von Tatbeständen, die zur persönlichen Haftung der Gesellschafter führen."

Der Vorschlag des Unionsabgeordneten stößt in der CDU/CSU-Fraktion offenbar auf Unterstützung. Die Umsetzung sei letztendlich jedoch vom künftigen Bundesjustizminister abhängig, hieß es in Unionskreisen.
Quelle: FTD

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