Betriebsstätte (unselbständige Niederlassung)?

Bei einer Betriebsstätte handelt es sich um weitere Niederlassungen oder Filialen des Gesamtunternehmens, die als Geschäftslokale eingerichtet werden, aber von der Zentrale im Ausland abhängig sind. Sie stellen daher eine unselbständige Niederlassung dar, die keine, von der Hauptniederlassung abweichende Firma führen dürfen. Die Betriebsstätte führt Hilfsgeschäfte aus, die der Vorbereitung, Vermittlung oder Ausführung der Hauptgeschäfte des Auslandsunternehmens dienen.

Beispiele sind:
  • Fabrikationsbetriebe ohne Verkauf,
  • Lager-, Empfangs- und Versandstellen,
  • Bloße Vermittlungsstelen oder
  • Verkaufsstellen ohne eigenen Einkauf
Eine Eintragung in das D/A/CH Firmenbuch bzw. Handelsregister erfolgt nicht.
 

Zuletzt aktualisiert am 10.10.2017 von Insolution Team.

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