Bis zu welcher Summe haftet der Geschäftsführer bzw. Director einer Limited?
Nach britischem Recht haftet der Director einer Limited Company grundsätzlich nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Eine persönliche Haftung kann jedoch entstehen bei:
- Grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten
- Verstößen gegen gesetzliche Pflichten, wie z. B. bei Wrongful Trading (Weiterführung des Geschäfts bei absehbarer Insolvenz)
- Betrug oder anderen kriminellen Handlungen
Wichtiger Hinweis zum Brexit:
Durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) kann eine UK Limited mit Verwaltungssitz in Österreich oder Deutschland möglicherweise nicht mehr als Kapitalgesellschaft anerkannt werden. In diesem Fall wird sie unter Umständen als Personengesellschaft behandelt, was zu einer persönlichen und unbeschränkten Haftung der Gesellschafter und ggf. auch der Directors führen kann.
Alternative: Irische Limited (Ltd.)
Durch die Gründung einer irischen Limited Company können Sie die Vorteile einer EU-Gesellschaft nutzen. Die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter bleibt erhalten, und die Gesellschaft wird in anderen EU-Mitgliedstaaten als Kapitalgesellschaft anerkannt.
Um dieses Risiko zu vermeiden, sollte geprüft werden, ob eine Umwandlung in eine österreichische Rechtsform (z. B. GmbH) oder die Gründung einer irischen Limited sinnvoll ist.
Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Insolution Team.
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