Haften die Gesellschafter für die Schulden der Limited Gesellschaft?

Die Gesellschafter der Limited haften nur in Höhe ihres nicht einbezahlten Stammkapitals.

Eine Durchgriffshaftung auf das Privatvermögen der Gesellschafter gibt es nicht, außer in Fällen von Betrug und anderer krimineller Handlungen.

Für die Haftung der Gesellschafter einer Limited kommt es grundsätzlich nur auf die Höhe der jeweils erbrachten Einlage an. Deren Haftung ist also auf die Höhe der übernommenen Anteile beschränkt. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Sind die Einlagen damit geleistet, haftet grundsätzlich allein die Limited Gesellschaft, eine Haftung des Gesellschafters darüber hinnaus mit seinem Privatvermögen besteht nicht. Für die Haftung ist das Nominalkapital nicht maßgebend. Es besteht außerdem keine Verpflichtung, die Anteile in der vollen Höhe des Nominalkapitals auszustellen.

Insolvenzrechtliche Pflichten

In Österreich gilt für die Directors einer Limited mit Verwaltungssitz in Österreich das österreichische Insolvenzrecht. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss ohne schuldhaftes Zögern, spätestens innerhalb von 60 Tagen ein Insolvenzantrag gestellt werden. Eine Verletzung dieser Pflicht kann zu persönlicher Haftung und strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Wenn Ihre Limited im Vereinigten Königreich gelöscht wird (z. B. wegen Fristversäumnissen) und Sie die Geschäftstätigkeit in Österreich fortsetzen, können Sie als handelnde Person persönlich und unbeschränkt haften.

Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Insolution Team.

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