Hat man durch die Gründung einer Limited steuerliche Vorteile?

Eine Limited, deren Haupttätigkeitsfeld in Deutschland oder Österreich liegt, unterliegt deutschem bzw. österreichischem Steuerrecht. Man kommt also nicht in den Genuss des englischen Steuerrechts.

Da die Limited eine Kapitalgesellschaft ist, unterliegt sie in Deutschland bzw. Österreich auch der Bilanzierungspflicht. Die Limited ist außerdem verpflichtet, in England einen Jahresabschluss und eine Steuererklärung einzureichen. Gegenüber dem englischen Finanzamt ist außerdem ein Nachweis zu erbringen, dass die Limited in Deutschland bzw. Österreich steuerlich erfasst ist.

Zuletzt aktualisiert am 16.12.2010 von Insolution Team.

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