Ich möchte mit der Limited lieber im UK Steuern bezahlen. Geht das?

Ähnlich wie bei Irland gilt für das Vereinigte Königreich:

  • Tatsächliche Geschäftsleitung im UK: Die Unternehmensleitung muss im UK stattfinden.
  • Betriebsstätte mit Substanz: Es müssen Büros, Personal und operative Tätigkeiten im UK vorhanden sein.
  • Ort der Leistungserbringung: Die Geschäfte müssen von der UK-Betriebsstätte aus geführt werden.

Hinweis:

Nach dem Brexit kann die steuerliche Gestaltung komplexer sein. Zudem können in Österreich oder Deutschland sogenannte "Wegzugsbesteuerungen" oder Hinzurechnungsbesteuerungen greifen. Es ist daher wichtig, steuerlichen Rat einzuholen.

Lesen Sie dazu auch unsere Expose`: Die Limited aus steuerlicher Sicht

Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Insolution Team.

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte addieren Sie 9 und 8.

Sie benötigen konkrete Informationen zu Ihrer Firmengründung?

Dann wenden Sie sich direkt an unsere Berater:
Telefon: +43 (0)5524 22308
E-Mail: Anfrage senden