Ich möchte mit der Limited lieber in Liechtenstein Steuern bezahlen. Geht das?

Um die Gewinne Ihrer Limited in Liechtenstein zu versteuern, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Betriebsstätte in Liechtenstein:
    • Physische Präsenz: Sie müssen eine tatsächliche Betriebsstätte in Liechtenstein unterhalten. Das bedeutet, dass Sie dort Geschäftsräume haben und wirtschaftliche Aktivitäten ausüben.
    • Substanzanforderungen: Es muss eine angemessene Substanz vorhanden sein, wie zum Beispiel eigene Büroräume, Mitarbeiter und Geschäftsausstattung.
    • Geschäftsleitung: Die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen sollten in Liechtenstein getroffen werden.
  2. Tätigkeit in Liechtenstein:
    • Geschäftsaktivitäten: Ihr Unternehmen sollte in Liechtenstein wirtschaftlich tätig sein, zum Beispiel durch die Betreuung von Kunden, den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen.
    • Kundenkreis: Wenn Ihr Geschäft hauptsächlich an österreichische Kunden gerichtet ist und Sie in Österreich ein Ladengeschäft, eine Produktionsstätte oder ähnliche Einrichtungen haben, wird dies in der Regel als Betriebsstätte in Österreich angesehen. In diesem Fall sind die entsprechenden Einkünfte in Österreich zu versteuern.
  3. Vermeidung einer Betriebsstätte in Österreich:
    • Starke Bindung an Österreich: Wenn Ihr Geschäft örtlich stark an Österreich gebunden ist, löst dies automatisch eine Betriebsstätte in Österreich aus. Die in Österreich erzielten Umsätze müssen dann auch dort versteuert werden.
    • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Das DBA zwischen Österreich und Liechtenstein regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung und die Zuweisung der Besteuerungsrechte.

Alternative: Irische Limited (Ltd.)

Als Alternative zur englischen Limited und zur steuerlichen Planung könnte die irische Limited Company in Betracht gezogen werden. Irland ist Mitglied der Europäischen Union und bietet attraktive steuerliche Rahmenbedingungen:

  • Körperschaftsteuersatz: Irland hat einen Körperschaftsteuersatz von 12,5 % auf aktive Geschäftstätigkeiten.
  • EU-Mitgliedschaft: Die irische Limited profitiert von den Vorteilen der EU, einschließlich der Niederlassungsfreiheit und der Anerkennung als Kapitalgesellschaft in anderen EU-Mitgliedstaaten.
  • Substanzanforderungen: Auch hier gelten Substanzanforderungen. Es muss eine tatsächliche Geschäftstätigkeit in Irland stattfinden, um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Wichtige Hinweise:

  • Steuerliche und rechtliche Beratung: Es ist unerlässlich, professionellen steuerlichen und rechtlichen Rat einzuholen, um die individuellen Umstände zu bewerten und eine rechtskonforme Unternehmensstruktur zu gewährleisten.
  • Vermeidung von Steuerumgehung: Konstruktionen, die ausschließlich der Steuervermeidung dienen und keine tatsächliche wirtschaftliche Substanz aufweisen, können von den Finanzbehörden als Missbrauch gewertet werden und zu steuerlichen Nachforderungen und rechtlichen Konsequenzen führen.
  • Betriebsstättenbegriff: Die Definition einer Betriebsstätte ist in den nationalen Steuergesetzen und Doppelbesteuerungsabkommen festgelegt. Eine Betriebsstätte kann auch durch eine feste Geschäftseinrichtung in Österreich entstehen, wenn dort regelmäßig Geschäftsaktivitäten stattfinden.

Zusammenfassung:

Sie können Gewinne Ihrer Limited in Liechtenstein versteuern, wenn Sie dort eine tatsächliche Betriebsstätte mit wirtschaftlicher Substanz unterhalten und die wesentlichen Geschäftsaktivitäten dort stattfinden. Ist Ihr Geschäft jedoch örtlich stark an Österreich gebunden, werden die Einkünfte in Österreich steuerpflichtig sein.

Die Gründung einer irischen Limited Company könnte eine Alternative sein, um innerhalb der EU tätig zu sein und von steuerlichen Vorteilen zu profitieren, vorausgesetzt, Sie erfüllen die erforderlichen Substanzkriterien in Irland.

Weiterführende Informationen:

Wenn Sie Interesse am Aufbau und an der Darstellung einer Betriebsstätte in Liechtenstein oder Irland haben, können wir Ihnen weitere Informationen und Unterstützung anbieten. Bitte kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

Lesen Sie dazu auch unsere Expose`: Die Limited aus steuerlicher Sicht

Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Insolution Team.

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