Internationale Rechnungslegungsstandards in der EU

Nach EU-Recht müssen alle börsennotierten Gesellschaften in der EU ihren konsolidierten Abschluss nach einheitlichen, weltweit anerkannten Standards aufstellen, den International Financial Reporting Standards (IFRS). Die meisten EU-Länder erlauben auch, dass nicht börsennotierte Unternehmen ihre Abschlüsse nach den IFRS aufstellen. Außerdem haben einige Länder die Erlaubnis oder Verpflichtung zur Anwendung der IFRS auch auf Einzelabschlüsse bestimmter Unternehmen ausgeweitet.

Die Standards wurden von einem internationalen unabhängigen Gremium erarbeitet – dem International Accounting Standards Board (IASB) – und von der EU übernommen.

Vorschriften für Unternehmen außerhalb der EU

Um den Handel insgesamt zu vereinfachen und die Kosten für alle Beteiligten zu senken, setzt sich die EU für eine weltweite Angleichung der Rechnungslegungsregeln ein. Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, die mit der EU Handel treiben, werden angeregt, ihre Jahresabschlüsse ebenfalls gemäß den IFRS oder gleichwertigen nationalen Standards aufzustellen. Quelle: europa.eu

Zuletzt aktualisiert am 28.03.2024 von Insolution Team.

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