Ist es möglich, den Namen der Limited Company zu ändern?
Ja, es ist durchaus möglich, den Namen Ihrer Limited Company (Ltd.) zu ändern. Dieser Prozess ist sowohl für englische als auch irische Limited Companies vorgesehen und kann jederzeit durchgeführt werden. Die Namensänderung erfordert jedoch die Einhaltung bestimmter formaler Schritte, die Einreichung entsprechender Dokumente bei der zuständigen Registrierungsbehörde und die Entrichtung einer Gebühr.
1. Verfahren zur Namensänderung einer englischen Limited Company
Schritte zur Namensänderung:
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Beschluss der Gesellschafter:
- Zunächst muss ein Sonderbeschluss (Special Resolution) von den Gesellschaftern gefasst werden, in dem die Namensänderung beschlossen wird.
- Dieser Beschluss erfordert eine Mehrheit von mindestens 75 % der Stimmen der anwesenden Gesellschafter.
-
Vorbereitung der Dokumente:
- Formular NM01 ("Notice of Change of Name by Special Resolution") muss ausgefüllt werden.
- Eine Kopie des Sonderbeschlusses muss beigefügt werden.
-
Einreichung beim Companies House:
- Die Unterlagen werden beim Companies House eingereicht, entweder online oder in Papierform.
- Gebühr:
- Online-Einreichung: £8.
- Papierbasierte Einreichung: £10.
-
Bestätigung der Namensänderung:
- Nach erfolgreicher Prüfung stellt das Companies House ein Certificate of Incorporation on Change of Name aus.
- Die Namensänderung tritt mit dem Datum des neuen Zertifikats in Kraft.
Wichtige Hinweise:
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Namensprüfung:
- Stellen Sie sicher, dass der neue Name verfügbar ist und nicht mit bestehenden Unternehmensnamen kollidiert.
- Der Name muss den Namensrichtlinien des Companies House entsprechen und darf keine geschützten Begriffe ohne entsprechende Genehmigung enthalten.
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Aktualisierung von Dokumenten und Angaben:
- Nach der Namensänderung müssen Sie Ihre Geschäftspapiere, Webseiten, Bankkonten, Verträge und Marketingmaterialien entsprechend aktualisieren.
- Informieren Sie Kunden, Lieferanten, Banken und andere Geschäftspartner über die Namensänderung.
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Steuerliche Registrierung:
- Informieren Sie HM Revenue & Customs (HMRC) über die Namensänderung, insbesondere wenn Sie für die Körperschaftsteuer oder Mehrwertsteuer (VAT) registriert sind.
2. Verfahren zur Namensänderung einer irischen Limited Company
Schritte zur Namensänderung:
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Beschluss der Gesellschafter:
- Ein Sonderbeschluss muss von den Gesellschaftern gefasst werden, der die Namensänderung genehmigt.
- Die erforderliche Mehrheit beträgt in der Regel 75 %.
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Vorbereitung der Dokumente:
- Formular G1Q muss ausgefüllt werden.
- Eine Kopie des Sonderbeschlusses ist beizufügen.
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Einreichung beim Companies Registration Office (CRO):
- Die Unterlagen werden beim CRO eingereicht.
- Gebühr: €50 bei Einreichung in Papierform, €30 bei elektronischer Einreichung.
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Bestätigung der Namensänderung:
- Das CRO stellt ein Certificate of Incorporation on Change of Name aus.
- Die Namensänderung wird mit der Ausstellung des neuen Zertifikats wirksam.
Wichtige Hinweise:
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Namensprüfung:
- Überprüfen Sie, ob der neue Name verfügbar ist und keine Namenskonflikte bestehen.
- Der Name muss den Vorschriften des CRO entsprechen und darf keine geschützten oder sensiblen Wörter enthalten, es sei denn, Sie haben die erforderlichen Genehmigungen.
-
Aktualisierung von Dokumenten und Angaben:
- Aktualisieren Sie alle Geschäftsdokumente, Verträge, Marketingmaterialien und Online-Präsenzen.
- Informieren Sie alle relevanten Parteien über die Änderung.
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Steuerliche Registrierung:
- Informieren Sie die Revenue Commissioners über die Namensänderung, insbesondere wenn Sie steuerlich registriert sind.
3. Auswirkungen und weitere Schritte nach der Namensänderung
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Handelsregistereintrag im Tätigkeitsland:
- Wenn Ihre Limited Company eine Zweigniederlassung in Deutschland oder Österreich betreibt, müssen Sie die Namensänderung auch beim örtlichen Handelsregister bzw. Firmenbuch melden.
- Dies kann zusätzliche Unterlagen und Gebühren erfordern.
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Marken und Schutzrechte:
- Prüfen Sie, ob der neue Name markenrechtlich geschützt werden soll.
- Stellen Sie sicher, dass Sie keine Markenrechte Dritter verletzen.
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Kommunikation:
- Interne Kommunikation: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter und interne Abteilungen über die Änderung.
- Externe Kommunikation: Nutzen Sie Pressemitteilungen, Newsletter oder Social Media, um Ihre Kunden und Geschäftspartner zu informieren.
4. Unterstützung durch die Insolution Ltd.
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Beratung und Vorbereitung:
- Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der Verfügbarkeit des neuen Namens und beraten Sie zu den rechtlichen Anforderungen.
- Hilfe bei der Erstellung des Sonderbeschlusses und der Vorbereitung der notwendigen Dokumente.
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Einreichung der Unterlagen:
- Wir, die Insolution Ltd., übernehmen die Einreichung beim Companies House oder CRO und sorgen für eine reibungslose Abwicklung.
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Nachbereitung:
- Unterstützung bei der Aktualisierung Ihrer Unterlagen und der Kommunikation der Namensänderung.
- Beratung zu weiteren rechtlichen Schritten im Zusammenhang mit der Namensänderung.
5. Zeitrahmen
Bearbeitungszeit:
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Englische Limited Company:
- Online-Einreichung: In der Regel 1 bis 2 Werktage.
- Papierbasierte Einreichung: 5 bis 10 Werktage.
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Irische Limited Company:
- Elektronische Einreichung: 2 bis 5 Werktage.
- Papierbasierte Einreichung: 5 bis 10 Werktage.
6. Wichtige Überlegungen vor der Namensänderung
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Geschäftliche Gründe:
- Überlegen Sie, welche Motivation hinter der Namensänderung steht, z. B. Rebranding, Fusion, Änderung des Geschäftsfelds.
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Kosten-Nutzen-Analyse:
- Bewerten Sie die Kosten und den Aufwand im Verhältnis zu den erwarteten Vorteilen.
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Vertragsrechtliche Aspekte:
- Prüfen Sie bestehende Verträge und Vereinbarungen, ob die Namensänderung Auswirkungen hat oder Änderungen erfordert.
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Rechtliche Beratung:
- Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um mögliche rechtliche Folgen zu klären.
Fazit
Die Änderung des Namens Ihrer Limited Company ist ein strukturierter Prozess, der mit sorgfältiger Planung und ordnungsgemäßer Durchführung problemlos bewältigt werden kann. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die fristgerechte Einreichung der erforderlichen Dokumente beim Companies House (für englische Limited Companies) oder dem Companies Registration Office (für irische Limited Companies) können Sie den neuen Namen offiziell eintragen lassen.
Wir, die Insolution Ltd., stehen Ihnen gerne zur Seite, um Sie bei diesem Prozess zu unterstützen und sicherzustellen, dass alle Schritte korrekt und effizient durchgeführt werden.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung:
- Telefon: +43 5524 22308
- E-Mail: info@insolution.at
- Webseite: www.insolution.at
Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Elrico Tschann.
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