Können die Unterlagen auch elektronisch gespeichert werden?

Die Aufbewahrung der Unterlagen kann mittels Datenträger erfolgen, wenn die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftgetreue Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist.

Jedoch sind Sie verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist, jene Hilfsmittel der Finanzverwaltung zur Verfügung zu stellen, die nötig sind um die Unterlagen lesbar zu machen. Auch die Kosten dafür sind von Ihrer Seite zu tragen.

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Zuletzt aktualisiert am 11.05.2016 von Insolution Team.

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