Löschung einer Ltd aus dem irischen Handelsregister
Eine irische Limited Company kann durch einen freiwilligen Antrag auf Streichung aus dem Handelsregister (Voluntary Strike-Off) gelöscht werden. Der Prozess umfasst folgende Schritte:
- Beschluss der Directors: Die Geschäftsführung muss einen offiziellen Beschluss fassen, die Gesellschaft aufzulösen.
- Antragstellung beim Companies Registration Office (CRO): Einreichung des Formulars H15 (Antrag auf freiwillige Streichung) zusammen mit den erforderlichen Unterlagen.
Was ist ein "Letter of No Objection" vom irischen Finanzamt?
Der "Letter of No Objection" ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der irischen Steuerbehörde (Revenue Commissioners). Dieser bestätigt, dass:
- Keine ausstehenden Steuerschulden bestehen.
- Die Steuerbehörde keine Einwände gegen die Löschung der Gesellschaft hat.
Wichtige Hinweise:
- Der Antrag auf den "Letter of No Objection" muss schriftlich erfolgen.
- Telefonische oder elektronische Anträge sind nicht möglich.
- Die Bescheinigung ist zwingend erforderlich für den Löschungsprozess.
Warum muss eine Bekanntgabe in einer irischen Tageszeitung erfolgen?
Um die Öffentlichkeit und potenzielle Gläubiger über die beabsichtigte Löschung zu informieren, ist eine Veröffentlichung in einer landesweit erscheinenden irischen Tageszeitung erforderlich, beispielsweise:
- Irish Independent
- The Irish Times
Details zur Veröffentlichung:
- Inhalt der Anzeige:
- Name und Registrierungsnummer der Gesellschaft.
- Erklärung der Absicht, die Gesellschaft aufzulösen.
- Aufforderung an Gläubiger, eventuelle Einwände innerhalb einer bestimmten Frist zu erheben.
- Kosten: Ca. 120 € (können je nach Zeitung variieren).
- Frist: Die Anzeige muss innerhalb von 30 Tagen vor Einreichung des Antrags beim CRO veröffentlicht werden.
Was passiert nach Einreichung des Löschungsantrags beim CRO?
Das Companies Registration Office führt folgende Schritte durch:
- Veröffentlichung in der CRO Gazette: Die beabsichtigte Löschung wird in der offiziellen Gazette des CRO bekannt gemacht.
- Sperrfrist von 90 Tagen: Ab dem Datum der Veröffentlichung besteht eine Sperrfrist von 90 Tagen, in der Gläubiger oder andere Interessenten Einwände erheben können.
- Endgültige Löschung: Erfolgen keine Einwände, wird die Gesellschaft nach Ablauf der Sperrfrist aus dem Register gestrichen.
Hinweis: Während der Sperrfrist bleibt die Gesellschaft weiterhin verpflichtet, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Wie erhalte ich einen Nachweis über die erfolgte Löschung der Gesellschaft?
- Nach der Löschung können Sie beim CRO einen aktuellen Handelsregisterauszug (Company Printout) anfordern, der:
- Den Status der Gesellschaft als "Struck Off" (gelöscht) bestätigt.
- Das genaue Datum der Löschung angibt.
Beglaubigung und Apostille:
- Für offizielle Zwecke im Ausland kann der Auszug beglaubigt und mit einer Apostille versehen werden.
- Wichtige Hinweise zur Löschung einer irischen Limited Company:
- Erfüllung aller Verpflichtungen: Vor dem Antrag auf Löschung müssen alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt sein, einschließlich der Einreichung aller fälligen Annual Returns und Steuererklärungen.
- Vermögenswerte und Verbindlichkeiten: Die Gesellschaft darf keine Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten mehr haben.
- Geschäftstätigkeit einstellen: Die Gesellschaft sollte ihre Geschäftstätigkeit eingestellt haben.
- Vergleich mit deutschen GmbHs: Zum Vergleich beträgt die Sperrfrist bei deutschen GmbHs ein ganzes Jahr (Sperrjahr), während sie in Irland 90 Tage beträgt.
Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Insolution Team.
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