Ltd & Co KG Steuer & Sozial-Versicherung in Österreich?
Steuer ist nur in Österreich zu zahlen, wenn in der Jahres-Bilanz der KG ein Gewinn ermittelt wurde. Dieser Gewinn ist dann den Gesellschaftern (Kommanditist/en und Komplementär) nach einem von den Gesellschaftern selbst bestimmten Verhältnis den zuzuweisen. Diese versteuern dann den zugewiesenen Gewinn folgendermaßen:
• Kommanditist: Einkommen-Steuer (EKSt) lt. Einkommensteuer-Progression (0 bis 50%)
• Komplementär-Ltd: Körperschaft-Steuer (KÖSt) 25%, jedoch mindestens 500,- € / Jahr
Bei der EKSt eines Kommanditisten können der Gewinn-Freibetrage lt. §10 EKStG genutzt und Anlauf-Verluste der KG gegengezeichnet werden.
In England oder Irland ist KEINE Steuer abzuführen.
Je nach Gesellschafts-Anteil, Ausgestaltung des Gesellschafts-Vertrages und Mittätigkeit entsteht eine Versicherungs-Pflicht nach ASVG, GSVG oder keine Versicherungs-Pflicht.
Je nach Gesellschafter-Struktur der KG kann bei geschickter Nutzung der beiden Steuer-Systeme (EKSt und KÖSt) vollkommen rechtskonform die Abgeben-Last reduziert werden.
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Zuletzt aktualisiert am 06.05.2021 von Insolution Team.
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