Muss ich die Jahresabschlüsse meiner Ltd im Firmenbuch veröffentlichen?
Ja, wenn Ihre Limited eine Zweigniederlassung in Österreich betreibt.
- Gesetzliche Grundlage:
- Österreich: § 280a UGB verpflichtet ausländische Kapitalgesellschaften mit inländischer Zweigniederlassung zur Offenlegung.
- Frist:
- 9 Monate nach dem Bilanzstichtag.
- Anforderungen:
- Sprache: Jahresabschlüsse müssen in deutscher Sprache eingereicht werden.
- Form: Je nach Größe der Gesellschaft können zusätzliche Berichte erforderlich sein.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung:
- Automatische Zwangsstrafen: Ab €700 pro Geschäftsführer und Gesellschaft, ohne vorherige Androhung.
Erhöhung bei fortgesetzter Nichtbefolgung.
Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Insolution Team.
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