Muss ich die Jahresabschlüsse meiner Ltd im Firmenbuch veröffentlichen?

Ja, wenn Ihre Limited eine Zweigniederlassung in Österreich betreibt.

  • Gesetzliche Grundlage:
    • Österreich: § 280a UGB verpflichtet ausländische Kapitalgesellschaften mit inländischer Zweigniederlassung zur Offenlegung.
  • Frist:
    • 9 Monate nach dem Bilanzstichtag.
  • Anforderungen:
    • Sprache: Jahresabschlüsse müssen in deutscher Sprache eingereicht werden.
    • Form: Je nach Größe der Gesellschaft können zusätzliche Berichte erforderlich sein.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung:

  • Automatische Zwangsstrafen: Ab €700 pro Geschäftsführer und Gesellschaft, ohne vorherige Androhung.

Erhöhung bei fortgesetzter Nichtbefolgung.

Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Insolution Team.

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Was ist die Summe aus 7 und 8?

Sie benötigen konkrete Informationen zu Ihrer Firmengründung?

Dann wenden Sie sich direkt an unsere Berater:
Telefon: +43 (0)5524 22308
E-Mail: Anfrage senden